Bei dem Streit ging es konkret um Unterlagen zur so genannten Umweltverträglichkeitsvorprüfung, die die zuständige Genehmigungsbehörde für eine geplante Erdölsuche in Offenbach (Kreis Südliche Weinstraße) vorliegen hatte. Die Bürgerinitiative (BI) "Kein Erdöl aus Offenbach“ wollte einen besseren Einblick in diese Unterlagen bekommen - und zog vor das Verwaltungsgericht Neustadt. Das hat der Klage am Donnerstag größtenteils stattgegeben.
Behörde: Betriebsgeheimnisse der Erdölpläne geschwärzt
Zur Vorgeschichte: Der BI lagen die rund 40 Seiten plus Anhänge der Vorprüfung zwar vor, allerdings waren viele Stellen geschwärzt. Der Grund: Das Unternehmen hatte der Einsicht in die Akten nicht zugestimmt.
Allerdings hatte die zuständige Behörde das Dokument trotz der Weigerung der Firma herausgegeben, aber eben große Teile unkenntlich gemacht – mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
Verwaltungsgericht Neustadt: viele Schwärzungen müssen weg
Nun urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt: "Die Schwärzungen sind zum überwiegenden Teil rechtswidrig erfolgt." Bei dem überwiegenden Teil handele es sich gar nicht um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. Laut Landestransparenzgesetz habe jeder Bürger grundsätzlich Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.
Urteil: Öffentlichkeit darf Größe der Erdöl-Bohrfläche erfahren
Das Gericht in Neustadt nennt die Größe der geplanten Bohrfläche, die versiegelt werden soll, eine "offenkundige Tatsache", die jedermann zugänglich sei, der mit einem Zollstock zur Bohrfläche komme. Den Einwand von Firma und Bergamt, es handele sich um ein Betriebsgeheimnis, was Rückschlüsse auf den Umfang der Bohrung und damit auf den Umfang des erwarteten Bodenschatzes ermögliche, ließ die Kammer nicht gelten.
Geschwärzt bleiben allerdings laut Gerichtsurteil die Angaben zu den exakten Koordinaten der Bohrung, außerdem Informationen über den genauen Aufbau und Ausbau der Bohrung. Dies alles seien "schützenswerte Betriebsgeheimnisse".
Bürgerinitiative will Widerstand gegen Erdölpläne vergrößern
Eine Sprecherin der Bürgerinitiative "Kein Erdöl aus Offenbach" zeigte sich kurz nach der mündlichen Verhandlung zufrieden. Die BI werde sich die Stellen, die nun doch veröffentlicht werden müssen, ganz genau ansehen. Die Informationen wolle man nutzen, um den Widerstand gegen die geplante Probebohrung zu vergrößern.
Gegen das Urteil kann aber noch innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.