Seit dieser Woche gilt die Mautgebühr auf Autobahnen und Bundessstraßen auch für Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Ausgenommen sind Handwerksbetriebe - aber auch da gibt es Unterschiede: Raumausstatter zum Beispiel sind von der Gebühr befreit, Garten- baubetriebe jedoch nicht. Das sorgt bei einigen im Land für Protest.