Gefährdung des Straßenverkehrs

Prostitution an einem Teil der Hunsrückhöhenstraße ist jetzt verboten

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Der Rhein-Hunsrück-Kreis geht gegen Prostitution an der Bundesstraße 327 vor und hat ein Verbot ausgesprochen. Grund dafür sind zahlreiche Beschwerden.

Bereits seit 2015 stünden Prostituierte direkt an der viel befahrenen Bundesstraße zwischen Gödenroth und Braunshorn auf Verkehrsinseln und Waldparkplätzen, teilte der Rhein-Hunsrück-Kreis mit. Schon morgens gingen oftmals bis zu sieben Personen gleichzeitig ihrem Gewerbe nach, auch jetzt in den kalten Wintermonaten. 

Standort an der Bundesstraße Gefahr für Prostituierte und Autofahrer

Laut Kreisverwaltung fahren täglich mehr als 9.000 Autos auf dem Abschnitt der Bundesstraße. Sie ist teilweise dreispurig ausgebaut. Viele Fahrzeuge sind dort mit bis zum 100 km/h unterwegs. Die Prostituierten würden vom Straßenrand aus winkend und tanzend auf sich aufmerksam machen und dabei viele Autofahrer ablenken, so der Kreis.

Teilweise würden sie sogar auf die Straße laufen. Autofahrer müssten mitunter Vollbremsungen einlegen, um einer Kollision zu entgehen. So seien die Prostituierten nicht nur eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmer, sondern auch für sich selbst, so der Kreis. 

Die Prostitution erfolgt nach Kreisangaben meist direkt im Wald neben der Straße oder auf den Wanderparkplätzen im Freien und nicht in Wohnwagen oder ähnlich großen Fahrzeugen. Im Wald seien jedoch auch Familien mit Kindern unterwegs. Ebenso würden viele Schulbusse auf dieser Bundesstraße fahren. Eltern seien besorgt, dass Kinder und Jugendliche das Geschehen ungewollt ansehen müssten.

Auf den öffentlichen Parkplätzen würden Kondome und Taschentücher oft einfach auf den Boden geworfen. Der Wald wird nach Angaben des Rhein-Hunsrück-Kreises erheblich verschmutzt. Das sehe nicht nur unschön aus, sondern gefährde auch Tiere. Es gebe außerdem vor Ort keine Möglichkeit zum Duschen. Daher seien die Arbeitsbedingungen der Prostituierten an der Straße unhygienisch, so der Kreis.

Gespräche zwischen Polizei, Ordnungsamt und Prostituierten blieben erfolglos 

Gespräche zwischen Polizei und Ordnungsamt mit den Prostituierten hätten die Probleme bisher nicht gelöst. Daher hat der Rhein-Hunsrück-Kreis Prostitution auf einem Abschnitt der B327 bei Gödenroth nun per Allgemeinverfügung verboten. Das Verbot gelte erst mal für ein Jahr. Wenn sich die Prostituierten nicht daran hielten, müssten sie eine Geldstrafe zwischen 500 und 1.000 Euro zahlen.

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Von der Frauenhilfsorganisation Solwodi kommt Kritik am Vorgehen des Kreises. Das Prostitutionsverbot sei zwar zu begrüßen, doch der Kreis stelle für die Frauen keine Beratungs- oder Hilfsangebote zur Verfügung. Nach Angaben des Vereins kommen die Frauen in der Prostitution meist mit Migrationshintergrund aus schwierigen Verhältnissen. Umso mehr seien sie deshalb auf Beratungshilfen angewiesen. 

Es ist nach Kreisangaben weiterhin erlaubt, der Dienstleistung in Wohnungen oder Bordellen nachzugehen. Eine alternative Fläche werde den Prostituierten aber nicht angeboten, da der Kreis ja keine Standortvermittlung für dieses Gewerbe sei.

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