Angler entdeckte totes Baby in Weiher

Freispruch im Prozess um Babyleiche in Oberirsen

Stand
Autor/in
Christoph Bröder

Im Prozess um eine Babyleiche in einem Weiher in Oberirsen wurde die Angeklagte freigesprochen. Angeklagt war die Großmutter des toten Babys wegen Störung der Totenruhe.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau vorgeworfen, das tote Baby ihrer heute 17-jährigen Tochter in ein Handtuch und mehrere Beutel eingewickelt und es danach in den Weiher in Oberirsen geworfen zu haben. Nach Vernehmung aller Zeugen waren sich am Ende jedoch Staatsanwalt, Verteidiger und Richter einig, dass die Beweise gegen die Frau nicht für eine Verurteilung ausreichen. Die Angeklagte selbst hat den Tatvorwurf bestritten.

Zentral im Prozess war die Aussage einer ehemaligen Freundin der Angeklagten. Sie sagte zwar aus, dass die Angeklagte ihr vor zwei Jahren die Tat bei einem gemeinsamen Filmabend gestanden habe. Die Zeugin gab aber auch an, dass sie aufgrund ihrer Erkrankung starke Medikamente nehme und sich deshalb nicht richtig erinnern könne.

Angler hatte Babyleiche im Weiher gefunden

Auch der Angler, der die Babyleiche gemeinsam mit seinem Schwiegersohn vor zwei Jahren in dem Weiher gefunden hatte, hat im Prozess ausgesagt. Er habe mit einem Magneten ein Teil seiner Angel im Weiher gesucht. Dabei seien sie auf die Babyleiche gestoßen, die zu dem Zeitpunkt bereits schon mehrere Monate im Wasser gelegen hatte. Sie hätten sofort den Bürgermeister informiert, der habe daraufhin die Polizei gerufen.

In den Sozialen Medien hatte der Fund schnell für Aufsehen gesorgt. Daraufhin hatten sich die Angeklagte und ihre Tochter einen Tag nach dem Fund selbst bei der Polizei gemeldet. Eine DNA-Analyse bestätigte schließlich, dass die Tochter der Angeklagten die Mutter des toten Babys ist. Weitere Angaben machten die beiden zu dem Fall nicht.

Obduktion ergab keinen Verdacht auf Totschlag

Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin zunächst gegen die Mutter des Kindes wegen des Verdachts auf Totschlag ermittelt. Den Angaben zufolge konnte der Tatverdacht aber nicht begründet werden und die Ermittlungen wurden eingestellt. Bei der Obduktion der Babyleiche habe es keine Hinweise darauf gegeben, dass das Kind zum Zeitpunkt der Geburt noch gelebt habe. Auch eine Gewalteinwirkung habe nicht festgestellt werden können.

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