Das Landgericht Köln hatte den 37-Jährigen im März 2022 wegen Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt. Die Familie der getöteten Frau hat gegen das Kölner Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und damit Erfolg. Die Angehörigen kritisieren, dass der Täter nicht wegen Mordes verurteilt wurde, sondern wegen Totschlags.
Kölner Landgericht muss prüfen, ob es Mord war
Jetzt muss eine andere Strafkammer des Kölner Landgerichts neu prüfen, ob der Mann heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat. Das wäre dann als Mord zu werten. Das Gericht ging bislang davon aus, dass der Mann aus Köln die Tat im Dezember 2020 nicht geplant hatte und hat ihn deswegen nur wegen Totschlags verurteilt. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
In der Urteilsbegründung vom März 2022 hieß es, der Mann habe eine von Streit belastete Beziehung zu der 31-jährigen Frau geführt. Das Landgericht sah es damals als erwiesen an, dass er die Frau im Dezember 2020 in ihrem Auto durch das geöffnete Beifahrerfenster oder die Tür erschossen hatte. Die Leiche habe er zusammen mit einem Freund auf den Feldweg gebracht, mit Benzin übergossen und verbrannt.
Eine Spaziergängerin fand die verkohlte Frauenleiche kurz vor Weihnachten 2020 auf einem Feldweg bei Ochtendung im Kreis Mayen-Koblenz.