Die Geysir-Gesellschaft hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, nach dem ihnen Einnahmen von mehr als 600.000 Euro entgangen waren, weil der Steg nach dem Unfall im Sommer 2021 drei Monate gesperrt war. Diese Summe sei aber wahrscheinlich deutlich zu hoch, so die Einschätzung der Richterin heute.
Streitpunkt: Wie viele Menschen hätten den Kaltwasser-Geysir wohl besucht?
Als Vergleich hatte die Geysir-Gesellschaft das Jahr 2019 gewählt, in dem es noch keinerlei Einschränkungen durch Corona gab. Wie schwer die Einschränkungen letztes Jahr den Betrieb beeinflusst hätten, sei im Nachhinein praktisch unmöglich festzustellen. Sie schlug deswegen eine pauschale Einigung bei der Hälfte der Forderung vor, also gut 300.000 Euro. Diesen Vorschlag wollen beide Parteien nun überdenken.
Geysir Andernach ist nur per Schiff erreichbar
Die Reparatur des Anlegestegs hatte Monate gedauert. In dieser Zeit konnte der Kaltwassergeysir auf dem Namedyer Werth in Andernach nicht besucht werden, da es aus Natur- und Vogelschutzgründen keinen anderen Zugang gibt.
Sollten sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen können, muss das Gericht nach Angaben der zuständigen Richterin zunächst klären, ob die Geysir-Gesellschaft überhaupt Anspruch auf Schadenersatzzahlungen hat. Denn der beschädigte Anleger gehöre der Stadt Andernach und diese habe bereits Schadenersatzzahlungen von etwa 270.000 Euro erhalten, so die Richterin.