Zwei Männer sollen über Jahre hinweg ein Mädchen sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Das Opfer ist die Tochter beziehungsweise die Nichte. Sie war bei mehreren der Übergriffe noch keine 14 Jahre alt. Für ihre Taten sollen beide Männer jetzt für viele Jahre ins Gefängnis. Das hat das Landgericht Zweibrücken entschieden.
Missbrauch: Landgericht Zweibrücken hält Betroffene für glaubwürdig
In ihrer Urteilsbegründung hat die Kammer ausführlich dargelegt, warum sie den Aussagen der jungen Frau glaubt. Sie hat im Prozess die Nebenklage angetreten. Dass die Kammer keinen Zweifel an der Schuld der Angeklagten hat, hängt außerdem mit einem Video zusammen, das die Übergriffe des Vaters belegen soll.
Zudem hat der Vater ein ausführliches Geständnis abgelegt, was ihm strafmildernd ausgelegt wurde, so die Kammer. Gegen ihn hatte gesprochen: Als er vom Übergriff des Onkels erfahren habe, habe er, statt seiner Tochter zu helfen, sich selbst an ihr vergangen. "So etwas habe ich noch nie erlebt", sagte der vorsitzende Richter Michael Schubert. Das Gericht verurteilte den Vater zu fünf Jahren Haft.
Das Geständnis des Vaters, "das nichts beschönigt", habe dem Angeklagten "mehrere Jahre" Haft erspart, legte Schubert offen.
Jahrelange Haftstrafe für sexuellen Missbrauch eines Mädchens
Die Anklage hatte dem Vater zur Last gelegt, sich mindestens zehn Mal sexuell an seiner Tochter vergangen zu haben. Zweimal davon soll er seine Tochter auch vergewaltigt haben, so die Staatsanwaltschaft Zweibrücken. Dazu soll er auch Gewalt angewendet haben. Dem Onkel warf die Anklage vor, seine Nichte mindestens 25 Mal sexuell missbraucht zu haben.
Das Landgericht Zweibrücken erklärt die Angeklagten zwar nicht in allen Fällen für schuldig. "Die nachgewiesenen Taten sind aber sicher nur die Spitze des Eisbergs", hieß es in der Urteilsbegründung. Es sei davon auszugehen, dass die junge Frau fast täglich Übergriffen ausgesetzt war.
Landgericht Zweibrücken: Keine Sicherungsverwahrung für Onkel
Ein weniger mildes Urteil hatte die zweite Strafkammer für den Onkel. Er muss für gut neuneinhalb Jahre in Haft. Bei ihm kommt dazu, dass er schon einmal wegen Missbrauchs einer Nichte im Gefängnis war. Er wurde auf Bewährung früher entlassen. In seiner Bewährungszeit, nicht mal ein Jahr nach seiner Entlassung, ist er wieder straffällig geworden: Ab diesem Zeitpunkt habe der Missbrauch seiner anderen Nichte, die Opfer-Zeugin in diesem Prozess, begonnen.
Bei dem Wiederholungstäter hatte die Kammer auch darüber zu entscheiden, ob eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommt. Auch wenn dafür einiges sprechen würde, hat sich die Kammer dagegen entschieden, so Richter Schubert.
Anwalt des Onkels will in Revision gehen
Im Falle des Vaters haben sowohl Anklage als auch Verteidigung und Nebenklage das Urteil akzeptiert. Sie wollen keine Rechtsmittel einlegen. Der Anwalt des Onkels will gegen das Urteil in Revision gehen.
Um das Opfer zu schützen, hatte ein Großteil des Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.