Zum Jahreswechsel läuft die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftige im Gesundheitsbereich aus. Beschäftigte an Kliniken, in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen mussten seit März 2022 nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft oder von einer Erkrankung genesen waren. Wurde der Nachweis oder ein Attest nicht erbracht, konnten Gesundheitsämter Tätigkeits- oder Betretungsverbote aussprechen. Auch konnte eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Die Pflegegesellschaft Rheinland-Pfalz meint, die einrichtungsbezogene Impfpflicht habe keinen erkennbaren positiven Effekt auf die Pandemie gehabt. Von März bis Dezember seien landesweit für rund 180 Beschäftigte Betretungsverbote in den Einrichtungen verhängt worden und es gebe aktuell mehr als 1.900 Bußgeldverfahren.