Das höchste Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hat in einem Eilverfahren zwei Einsprüchen gegen Grundsteuerwertbescheide stattgegeben. Es gebe Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer, teilte das Gericht in Neustadt an der Weinstraße mit.