Die kostenlosen Bürgertests für alle gibt es schon seit vergangenem Sommer nicht mehr. Anspruch darauf hat derzeit nur noch ein eingeschränkter Personenkreis, etwa Menschen, die Angehörige pflegen oder die verpflichtet sind, vor Besuchen in medizinischen Einrichtungen einen negativen Test vorzuweisen.
Auch die Zahl der Teststellen in Rheinland-Pfalz hat sich deutlich verringert. Derzeit gibt es landesweit noch rund 870 Teststellen (Stand: 12. Januar), im Juni 2022 waren es fast 2.000 im Netzwerk des Projekts "Testen für alle".
Betrieb der Corona-Teststellen bis Ende Februar befristet beauftragt
Deren Betrieb ist vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) bis zum 28. Februar "befristet beauftragt", entsprechend der Geltungsdauer der aktuellen Testverordnung des Bundes, so das Amt auf SWR-Anfrage. Was nach diesem Stichtag passiert, ist - Stand jetzt - sowohl dem zuständigen Amt als auch den Teststellen-Betreibern unklar.
Keine Abrechnung von Corona-Tests mit der KV RLP nach dem Stichtag
Klar ist nur, dass die Teststellen nur bis zum Stichtag 28. Februar die Kosten für die Testungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung geltend machen können. Sollte es ab März keine neue Testverordnung des Bundes geben, so wird eine Abrechnung auch nicht mehr möglich sein, so das Landesamt. Inwiefern Teststellen dann noch weiter betrieben werden können, indem sie die Kosten selbst tragen, sei aktuell noch nicht geklärt.
Teststellen-Betreiber hängen in der Luft
"Wir stehen noch völlig auf dem Schlauch", sagt etwa ein Teststellen-Mitarbeiter in Ludwigshafen. Ein Weiterbetrieb wäre sinnvoll, der Bedarf sei da, hieß es. Ähnliche Äußerungen gab es aus Ingelheim und Koblenz.
Auch der Betreiber Corona Testzentrum Pfalz mit insgesamt sechs Standorten in der Region hat noch keine Informationen seitens der Behörden. Die seien auch in den vergangenen Jahren immer sehr kurzfristig und spontan gekommen. Man habe sich immer binnen Stunden auf neue Auflagen und Verordnungen einstellen müssen, hieß es.
"Wir betreiben unsere Testzentren weiter, so lange eine Nachfrage der Bürger besteht und wir noch kostendeckend agieren", hieß es auf SWR-Anfrage. Die Nachfrage werde aber automatisch zurückgehen, wenn die Coronatests ohne Ausnahme bezahlt werden müssten.
Wie geht es weiter mit der Corona-Testpflicht?
Welche Regelungen für Testungen anlässlich eines Besuchs im Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung zukünftig gelten, dazu liegen dem LSJV bisher ebenfalls keine Informationen vor.
Nach der Regelung in der 34. Corona-Verordnung des Landes gilt bislang auch über den 28. Februar hinaus eine Testpflicht in medizinischen Einrichtungen.
Bund schränkt Leistungen bei kostenlosen Corona-Tests weiter ein
Der Bund als Geldgeber schränkt das Angebot an kostenlosen Corona-Bürgertests weiter ein. Die Regeln für die Bürgertests waren bereits Ende November enger gefasst worden. Nun wird auch das "Freitesten" nach einer Corona-Infektion kostenpflichtig. Wer das tun möchte, muss den Test ab dem 16. Januar auch selbst bezahlen.