Laut dem Landeskriminalamt fallen zwei der in Rheinland-Pfalz durchsuchten Objekte in den Bereich des Polizeipräsidiums Mainz, eins in den Bereich der Beamten in Trier.
Hasspostings sind Straftaten
Hass und Hetze im Netz seien ein wachsendes Problem in der Gesellschaft, so die Behörde. Sie vergifteten das gesellschaftliche Klima, schürten Vorurteile und Feindseligkeiten. Aufforderungen zu Straftaten, Bedrohungen, Nötigungen oder Volksverhetzungen im Netz sind Straftaten, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können.
Zahl der Fälle in Rheinland-Pfalz gesunken
Die Zahl der Hasspostings ist laut Statistik im vergangenen Jahr bundesweit stark angestiegen. Entgegen dem Bundestrend gingen die Zahlen in Rheinland-Pfalz jedoch zurück. 107 Fälle wurden erfasst, 2018 waren es noch 138.
Dies liege unter anderem an der Arbeit der Ermittlungsgruppe "Hate Speech", die nach dem Mord an zwei Polizisten in Kusel eingerichtet wurde, so das Landeskriminalamt. Die Einheit gehe konsequent gegen Hass im Netz vor. Allerdings werden viele strafrechtlich relevante Posts nicht angezeigt, weshalb von einem großen Dunkelfeld auszugehen ist.
Kommentare (1)
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Wie genau ist denn "Hass" rechtlich definiert? Mir ist keine Definition bekannt, da Hass ein Gefühl ist, welches von Mensch zu Mensch sich unterschiedlich darstellt. Wie kann so etwas strafrechtlich Verfolgt werden, denn Aufforderung zu Straftaten, Bedrohung, Nötigung oder Volksverhetzung sind im StGB bereits enthalten.