Der Verfassungsschutz darf den AfD-Landesverband in Baden-Württemberg weiter beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwerde der AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall zurückgewiesen. Knut Bauer:
Das Landesverfassungsschutzgesetz sei auch auf politische Parteien anwendbar, so der VGH. Das Eintreten für einen ethnischen Volksbegriff durch AfD-Mitglieder begründe tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Merkmale wie Herkunft und Rasse verstießen gegen die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes und rechtfertigten die Beobachtung der AfD. Mit dieser Begründung haben die Richter des Verwaltungsgerichtshofs die Beschwerde der Partei abgeschmettert. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Der baden-württembergische Verfassungsschutz hatte die AfD im Juli 2022 als Verdachtsfall eingestuft und zum Beobachtungsobjekt erhoben. Einen Eilantrag dagegen hatte bereits das Verwaltungsgericht Stuttgart abgelehnt.