Das Landgericht Ulm hat am Mittwoch einen 25-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hat einen damals 22-Jährigen in Blaustein mit einer abgebrochenen Glasflasche schwer verletzt.
Überraschender Angriff auf einer Geburtstagsfeier unter Freunden
Eigentlich hat es heiter begonnen: Der junge Mann hat im Juli vergangenen Jahres mit Bekannten unter einer Brücke in Blaustein in einen Geburtstag hineingefeiert. Die Gruppe trank reichlich Alkohol und nahm auch Kokain.
Später am Abend lieferten sich der 25-Jährige und sein späteres Opfer einen Schlagabtausch mit Beleidigungen und später auch Rangeleien - nach Zeugenaussagen zunächst ein Spaß unter jungen Männern. Dann kippte die Stimmung: Der Verurteilte ging mit einer kaputten Bierflasche auf den überraschten 22-Jährigen los und stach mehrfach auf ihn ein. Das Opfer wurde mit tiefen Schnitten am Hals und am Kopf verletzt.
Der zuständige Richter betonte in der Urteilsbegründung: Dies sei die Handlungsweise eines Täters, der töten und nicht verletzen will. Nur dank schneller medizinischer Hilfe sei der junge Mann nicht verblutet, so der Richter weiter. Der junge Mann leide noch heute unter der Tat, so der zuständige Richter. Neben Albträumen und Panikattacken habe der Angriff auch sichtbare Narben hinterlassen.
25-Jähriger kommt in Entziehungsanstalt
Die Polizei fasste den flüchtigen Täter noch am Abend. Der 25-Jährige, der nicht vorbestraft ist, hat den Angriff gestanden. Das Gericht geht davon aus, dass die Drogen einen Beitrag zu dem aggressiven Impuls geleistet haben. Der Mann muss einen Teil der Haftstrafe in einer Entziehungsanstalt absitzen.
Im Gerichtssaal ist dem Angeklagten die Erleichterung deutlich anzumerken. Die Staatsanwaltschaft hatte in einem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gefordert. Die Verteidigung schloss sich dieser Forderung an, plädierte jedoch auf drei Jahre Haft.