Der Angeklagte hat ausgesagt, es sei für ihn undenkbar gewesen, dass so eine Katastrophe passieren könnte. Er habe Vorkehrungen getroffen, um Brandgefahr zu verhindern.
Der Angeklagte hat ausgesagt, es sei für ihn undenkbar gewesen, dass eine Katastrophe mit einem solchen Ausmaß passieren könnte. Er habe Vorkehrungen getroffen, um ganz sicher zu sein, dass keine Brandgefahr besteht.