Polizisten schützen beim Urteil gegen den Ex-Hells-Angel das Basler Gericht.

Basler Gericht verurteilt Mann mit Wohnsitz in Weil

Fast 13 Jahre Gefängnis für schwer kriminelles Ex-Mitglied der Hells Angels

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AUTOR/IN
Matthias Zeller

Die Liste seiner Straftaten ist so lang wie schwer, sagte der Richter. Darunter mehrfache Vergewaltigung, Bestechung und Geldwäsche. Das Basler Strafgericht hat ein Ex-Mitglied der Hells Angels zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Schwer bewaffnete Polizisten mit Helmen und Sturmgewehren, ein Angeklagter mit Hand- und Fußfesseln: Vor dem Basler Strafgericht ist am Donnerstag ein Ex-Mitglied der Rockergruppe Hells Angels verurteilt worden. Er soll unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, Bestechung und Geldwäsche für rund 12 Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Danach soll er 14 Jahre lang der Schweiz verwiesen werden. Der Verteidiger des 36-Jährigen kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

In seiner fast zweistündigen Urteilsbegründung verwies der Richter auf die lange Liste der Straftaten des Angeklagten. Die 52-seitige Anklageschrift hatte dem Ex-Hells-Angel ein Dutzend Straftaten vorgeworfen. Der Angeklagte ist in Basel geboren, aber mit Wohnsitz in Weil am Rhein (Landkreis Lörrach) gemeldet, womöglich wegen einer Scheinehe – so die Einschätzung einer Prozessbeobachterin.

Die Liste Ihrer Straftaten ist so lang wie schwer.

Angeklagter soll 14-Jährige massiv unter Druck gesetzt haben

Am schwersten wiegt laut der Urteilsbegründung die zweifache Vergewaltigung einer 14-Jährigen, die der 36-Jährige auch gefilmt hatte. Das Mädchen ist nach Überzeugung des Gerichts vom Täter massiv unter Druck gesetzt worden, sodass sie ihm auch Nacktaufnahme von ihrer zehn Jahre alten Schwester gab. Dem mehrfach einschlägig vorbestraften Täter verbietet das Urteil, künftig in der Schweiz Berufe auszuüben, in denen er mit Kindern zu tun hat.

Der ehemalige Hells Angel mit türkischer Staatsbürgerschaft ist laut Urteil auch in einen millionenschweren Anlagebetrug verwickelt. Dabei hatten Callcenter in der Türkei durch Telefonanrufe insbesondere mehrere Hundert Deutsche dazu gebracht, Beträge von teils mehr als 100.000 Euro für Investitionen zu überweisen. Für diese Investitionen gab es nie eine Gegenleistung. Dieser Anlagebetrug wird von den Staatsanwaltschaften in Dresden und Stuttgart weiterverfolgt. Der Richter verwies darauf, dass der Angeklagte seinen luxuriösen Lebensstil mit der Provision aus dem Anlagebetrug finanzierte und damit auf Social Media protzte.

In Basel ging es auch um Gelder in Höhe von 3,6 Millionen Euro

Der Verurteilte gilt als Mittelsmann zwischen den Hintermännern in der Türkei und den Geldwäschern in Basel. Er soll die Geldflüsse überwacht und den Transport des Geldes in die Türkei organisiert haben. Dabei geht es um Gelder in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Rund ein Zehntel des Betrages wurde bei seiner Familie in bar gefunden, beschlagnahmt und nun eingezogen.

Der Verurteilte soll die krummen Geschäfte sogar in der Untersuchungshaft weiterbetrieben haben – mittels zweier Handys, die ins Basler Gefängnis hineingeschmuggelt worden waren.

Auch Aufseherin des Basler Gefängnisses wurde angeklagt

Gemeinsam mit dem Angeklagten wurde eine Aufseherin des Basler Gefängnisses verurteilt. Sie war bei einem privaten Sicherheitsdienst beschäftigt und ist inzwischen entlassen worden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die 28-Jährige gegen Geld sieben Mal Sex mit dem Angeklagten in seiner Zelle gehabt hat. Die frühere Gefängnisaufseherin, die im Gefängnistrakt der Männer nichts zu suchen hatte, wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie hat sich gemäß des Urteils vom Angeklagten bestechen und begünstigen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Matthias Zeller