Das Urteil wegen Mordes an einer 35-Jährigen vor fast 30 Jahren in Sindelfingen (Kreis Böblingen) ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag mit und wies damit die Revision des Mannes gegen ein früheres Urteil des Stuttgarter Landgerichts zurück.
Cold Case in Sindelfingen 27 Jahre nach der Tat: Mann in Stuttgart wegen Mordes verurteilt
An seiner Schuld bestand kein Zweifel. Trotzdem war unklar, ob der Angeklagte das Gericht als freier Mann verlässt. Am Donnerstag hat das Landgericht das Urteil gesprochen.
Zwei Mal wegen Mordes verurteilt
Die Richter hatten den Mann im März 2023 zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Das war nicht der erste Prozess in dieser Sache. Auch zwei Jahre zuvor war der Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Allerdings hatte damals der BGH das Urteil kassiert, weil er das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht ausreichend erwiesen ansah. Die Stuttgarter Richter mussten gegen den Rentner neu verhandeln. Rechtsfehler sah der BGH beim zweiten Prozess nicht mehr.
Der Mann hatte die 35-Jährige 1995 an einem S-Bahnhof in einem Gewerbegebiet in Sindelfingen attackiert, als sie nach der Arbeit gegen Mitternacht auf dem Heimweg war. Er tötete sie mit 14 Messerstichen. Bei dem Fall handelte es sich lange Zeit um einen sogenannten Cold Case, weil eine heiße Spur fehlte. Erst 2018 erhärtete ein DNA-Treffer den Verdacht gegen den Verurteilten.