Dem Angeklagten werden in einem Saal des Landgerichts Stuttgart seine Handschellen abgenommen.

Frau starb durch 14 Messerstiche

BGH: Fast 30 Jahre nach der Tat in Sindelfingen ist Mord-Urteil rechtskräftig

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Eine Frau wurde auf dem Heimweg von der Arbeit in der Nähe einer S-Bahn-Station in Sindelfingen erstochen. Das war im Jahr 1995. Jetzt - fast 30 Jahre später - ist das Urteil rechtskräftig.

Das Urteil wegen Mordes an einer 35-Jährigen vor fast 30 Jahren in Sindelfingen (Kreis Böblingen) ist rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag mit und wies damit die Revision des Mannes gegen ein früheres Urteil des Stuttgarter Landgerichts zurück.

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An seiner Schuld bestand kein Zweifel. Trotzdem war unklar, ob der Angeklagte das Gericht als freier Mann verlässt. Am Donnerstag hat das Landgericht das Urteil gesprochen.

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Zwei Mal wegen Mordes verurteilt

Die Richter hatten den Mann im März 2023 zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Das war nicht der erste Prozess in dieser Sache. Auch zwei Jahre zuvor war der Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Allerdings hatte damals der BGH das Urteil kassiert, weil er das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht ausreichend erwiesen ansah. Die Stuttgarter Richter mussten gegen den Rentner neu verhandeln. Rechtsfehler sah der BGH beim zweiten Prozess nicht mehr.

Der Mann hatte die 35-Jährige 1995 an einem S-Bahnhof in einem Gewerbegebiet in Sindelfingen attackiert, als sie nach der Arbeit gegen Mitternacht auf dem Heimweg war. Er tötete sie mit 14 Messerstichen. Bei dem Fall handelte es sich lange Zeit um einen sogenannten Cold Case, weil eine heiße Spur fehlte. Erst 2018 erhärtete ein DNA-Treffer den Verdacht gegen den Verurteilten.

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