Der Initiator der "Querdenken"-Bewegung Michael Ballweg muss sich laut der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wegen Geldwäsche, versuchten Betrugs und Steuerstraftaten vor Gericht verantworten. In puncto Geldwäsche haben die Ermittler die Anzahl der Vorwürfe aber reduziert. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft acht Fälle von Geldwäsche im Zusammenhang mit Bargeld-Ein- und -Auszahlungen überprüft. Jetzt ist er deswegen aber nur in vier Fällen angeklagt. Einer der Anwälte Ballwegs hatte zunächst behauptet, sein Mandant müsse sich nicht wegen Geldwäsche vor Gericht verantworten.
Staatsanwaltschaft: 500.000 Euro für private Zwecke genutzt
Im Kern wird es im Prozess um mehr als eine Million Euro gehen, die Ballweg spätestens seit Mai 2020 von seinen Unterstützern bekommen hat. Die Hälfte davon - also 500.000 Euro - soll er laut Staatsanwaltschaft für private Zwecke genutzt haben. Seinen Anhängern habe er vorgegaukelt, diese Gelder zweckgebunden für "Querdenken 711" verwendet zu haben. Weil aber nicht ausgeschlossen werden könne, dass die Spender mit der Verwendung für private Zwecke einverstanden waren, werde Ballweg nur wegen versuchten Betrugs und Geldwäsche angeklagt.
Vorwurf der Geldwäsche in vier Fällen - Prozessbeginn noch offen
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gründer der "Querdenken"-Bewegung auch Geldwäsche in vier Fällen vor. Denn er soll die vermutlich rechtswidrig eingeworbenen Geldbeträge durch vier Bargeldauszahlungen verschleiert haben. Außerdem geht es laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft um Steuerstraftaten. Nähere Angaben dazu machte er aber unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht.
Ballweg bleibt auch weiterhin in Untersuchungshaft. Wann der Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht beginnt, ist noch offen.