Der Vorsitzende der AfD-Fraktion in BW Gögel hat einen Strafbefehl erhalten, dagegen aber Einspruch eingelegt. Es geht um den Vorwurf der Schwarzarbeit.
Anmod: Der Vorsitzende der baden-württembergischen AfD-Fraktion Gögel hat einen Strafbefehl erhalten, hat aber Einspruch eingelegt. Es geht um Schwarzarbeitsvorwürfe. Iris Volk aus der Redaktion Landespolitik.
Das Amtsgericht Pforzheim sieht es als erwiesen an, dass Gögel Arbeitsentgelt in elf Fällen vorenthalten und veruntreut hat. Deshalb hat das Gericht eine Geldstrafe von rund 27.000 Euro verhängt. Würde Gögel den Strafbefehl annehmen, wäre er vorbestraft. Laut einem Sprecher der AfD-Landtagsfraktion hat Gögel Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt.
Gögel selbst hatte zu den Vorwürfen bisher nicht Stellung nehmen wollen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handele. Vermutlich beziehen sich die Vorwürfe auf seine Zeit als selbstständiger Speditionskaufmann vor seiner Laufbahn als Abgeordneter.
Iris Volk, Redaktion Landespolitik