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Wissenschaftsministerium prüft Beschwerde gegen Entscheidung zum Klinikverbund

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Autor/in
Wiest, Matthias

Eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Kartellbehörde muss bis Ende August beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht werden - die Begründung kann dann nachgereicht werden, so das Ministerium. Das Kartellamt hatte den Verbund der Klinikums-Standorte Mannheim und Heidelberg untersagt, weil dadurch andere Kliniken benachteiligt würden. Geprüft werde nun, ob die Entscheidung rechtlich angreifbar ist. Unabhängig davon arbeite man daran, die Kartellamts-Entscheidung durch eine sogenannte Ministererlaubnis zu kippen. Dazu müsste Bundeswirtschaftsminister Habeck den Verbund trotz der negativen Kartellamts-Entscheidung genehmigen. Das Land habe Vorkehrungen getroffen, einen solchen Antrag zügig stellen zu können, teilt das Stuttgarter Wissenschaftsministerium mit. Der Klinikverbund soll die Patientenversorgung und die medizinische Forschung in der Region zukunftssicher machen und die Stadt Mannheim als Träger finanziell entlasten.

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Wiest, Matthias

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