Der Fall liegt sechs Jahre zurück. Damals wurde ein Autofahrer auf einer Landstraße geblitzt, laut Messgerät mit 44 Kilometern pro Stunde mehr als erlaubt. Das Amtsgericht Mannheim verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot.
Verstoß gegen Grundsatz des fairen Verfahrens
Der Fahrer beantragte noch während des Verfahrens Einsicht in die Ermittlungsakte sowie in alle Unterlagen zu dem Messvorgang und dem entsprechenden Gerät. Dazu gehörten auch die sogenannte Lebensakte des Blitzers und die zugehörigen Wartungs-, Reparatur- und Eichnachweise. Letztere wurden ihm verwehrt - zu Unrecht, wie der Landesverfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in Stuttgart jetzt urteilte.
Autofahrer hat ein Recht auf Einsicht in die Unterlagen
Man hätte dem Autofahrer Einsicht in diese Unterlagen gewähren müssen, um ihm ein faires Verfahren zu ermöglichen, stellte das höchste Gericht des Landes fest und gab der Verfassungsbeschwerde des Mannes statt. Das Urteil des Mannheimer Amtsgerichts und auch des Oberlandesgerichts Karlsruhe, das die Verurteilung bestätigt hatte, wurde damit aufgehoben.
Jetzt muss sich erneut das Mannheimer Amtsgericht mit dem Fall beschäftigen. Ein Ende des Rechtsstreits ist daher auch nach sechs Jahren nicht absehbar.