Damit ist das Gericht unter der Forderung des Staatsanwalts geblieben, der im Vorfeld auf Bewährungsstrafen von 10 bis 12 Monaten wegen Körperverletzung und Beleidigung für alle vier Angeklagten plädiert hatte.
Auch den Freispruch wolle man überprüfen, so Bischoff gegenüber dem SWR. Es sei eine zweifellos schwierige Beweislage. Möglicherweise könne eine erneute Überprüfung durch ein Rechtsmittelgericht angestrebt werden.
Vorwurf der Beleidigung und Körperverletzung
Das Geschehen soll sich in der Nacht zum 29. August 2020 im Heidelberger Verbindungshaus der Burschenschaft Normannia auf dem Schloßberg abgespielt haben. Während einer Stiftungsparty, an der offenbar auch Gäste anderer Burschenschaften teilnahmen, sollen vier junge Männer einen damals 25-Jährigen mit Gürteln geschlagen und antisemitisch beleidigt haben. Zwei der Beschuldigten waren zum Tatzeitpunkt Mitglieder von Normannia, die beiden anderen gehörten der Burschenschaft "Germania Köln" an.
Praxis des "Gürtelns" war allen Beteiligten bekannt
Nach Überzeugung der Richterin sollte das Ganze eigentlich eine Art Spaß unter Verbindungsfreunden sein, auch das spätere Opfer habe die Praxis des sogenannten "Gürtelns" innerhalb der Normannia gekannt. Dabei wurden Verbindungsmitglieder wegen vermeintlicher "Vergehen" eher scherzhaft mit Gürteln abgestraft - im gegenseitigen Einverständnis. Einem Whatsapp-Chat zufolge habe das spätere Opfer sogar gewusst, dass dieses Ritual an diesem Abend auf ihn zukommen könne. Allerdings sei die Situation eskaliert, als ein externer Gast lautstark nach der jüdischen Herkunft des 25-Jährigen gefragt hatte.
Ab diesem Zeitpunkt sei aus einen Verbindungs-internen Spaß ein antisemitisch motiviertes Politikum geworden, inklusive heftiger Beleidigungen.
Schwierige Rekonstruktion einer exzessiven Party
Wie es zu dem mutmaßlichen Übergriff kam, war während des Prozesses nur schwer herauszufinden. Viele Zeugen hatten vor Gericht davon berichtet, an besagtem Abend exzessiv Alkohol getrunken zu haben und sich nicht erinnern zu können. Teils kam es zu widersprüchlichen Aussagen. Die Ermittler sprachen von einer "Mauer des Schweigens".
Die Angeklagten im Alter zwischen 22 und 28 Jahren schwiegen im Prozess zu den Vorwürfen. Ihre Verteidiger forderten Freisprüche.
Auch die Angeklagten im Alter zwischen 22 bis 28 Jahren beriefen sich während des Prozesses auf ihren hohen Alkoholkonsum und machten Erinnerungslücken geltend. Ihre Verteidiger forderten deshalb Freisprüche. In ihren Plädoyers hatten sie argumentiert, dass es zwar um eine "nicht zu entschuldigende Tat" sowie eine "toxische Mischung aus Weltanschauung und Suff" gehe - durch den Alkoholkonsum könne man aber nicht mit letzter Sicherheit sagen, wer wann was gemacht habe.