Die Stadt Heidelberg möchte das Ex-Gefängnis „Fauler Pelz“ der Universität zur Verfügung stellen, das Land will aber in dem Gebäude für eine begrenzte Zeit psychisch kranke und suchtkranke Straftäter unterbringen. Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Stadtverwaltung dem Sozialministerium erstmal keine sofortige Baugenehmigung für den Umbau des Ex-Gefängnisses erteilen muss und dass sie den Bauantrag vorerst nicht weiter bearbeiten muss. Als Begründung gab das Gericht unter anderem an, dass nicht ausgeschlossen ist, dass das Land das Ex-Gefängnis nicht nur zeitlich befristet sondern auch für eine längere Zeit nutzen könnte. Die Beschlüsse des Gerichts sind allerdings noch nicht rechtskräftig.
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