Der Angeklagte wird wegen Betrugs zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der Richter spricht von einer "selten erlebten Dreistigkeit" und hoher krimineller Energie.
Während der Flüchtlingskrise 2015/2016 hat der 53-jährige Mann unter anderem dem Land Baden-Württemberg Sanitärcontainer und Bauzäune für die Erstaufnahmeeinrichtungen in Heidelberg und Mannheim in Rechnung gestellt. Diese jedoch gehörten ihm gar nicht. Dem Regierungspräsidium Karlsruhe ist dadurch insgesamt ein Schaden in Höhe von zirka 290.000 Euro entstanden. Die Behörde wollte in dieser Zeit "schnell und unbürokratisch" Hilfe leisten, heißt es in der Anklageschrift. In diesem Zusammenhang seien auch mündliche Aufträge erteilt worden. Dies habe der Mann ausgenutzt.
Landgericht Mannheim: Geständnis erst nach eindeutiger Beweislage
Dem 53-Jährigen wird auch zu Last gelegt, dass bis zur Hauptverhandlung noch gefälschte Beweismaterialien eingebracht worden sind und das Geständnis erst nach der eindeutigen Beweislage abgelegt worden ist. Diesen Umstand wertet das Gericht als "taktisches Geständnis".
Bis zur Eröffnung des Verfahrens vergingen Jahre
Angerechnet wird ihm die Verzögerung des Verfahrens, die unter anderem von der Kammer verursacht wurde. Die Anklage wurde 2017 erhoben, erst im Januar 2018 lagen alle Informationen vor und bis zur Eröffnung des Verfahrens vergingen weitere vier Jahre. Daher gilt ein Drittel der Strafe als vollstreckt, das sind in diesem Fall elf Monate. Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Mann chronisch krank ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann Revision einlegen.