Landrat Stefan Dallinger hat vor Gericht von sich gewiesen, von den illegalen Vorgehensweisen im Zusammenhang mit der Vergabe von Kurzzeitkennzeichen gewusst zu haben. Weiter sagt Dallinger, es gäbe in einer Behörde wie dem Landratsamt eine gestufte Verantwortung. Er als Landrat trage selbst nur eine Teilverantwortung. Die Verantwortlichen der zuständigen Stellen hätten ihm gegenüber immer wieder bekräftigt, dass die Ausstellung der Kurzzeitkennzeichen im Weselntlichen rechtmäßig seien. Zwei Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle in Wiesloch sollen viele Kurzzeitkennzeichen für einen Unternehmer ausgestellt haben. Dabei hätten sie laut Anklage unter anderem auf die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsprüfung verzichtet und die Kennzeichen für die Hälfte der Gebühren ausgegeben. Der angeklagte Unternehmer soll die Kennzeichen dann weiterverkauft haben.
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