Es habe kein strafbares Verhalten vorgelegen, so die Staatsanwaltschaft. Grundlage für diese Erkenntnis sei insbesondere eine Auswertung von Bodycam-Aufnahmen gewesen. Bei dem Einsatz im Januar hatten Polizisten mehrfach auf einen Mann geschossen, um diesen zu stoppen. Zuvor hatte der 37-Jährige mit einer täuschen echt aussehenden Pistole seine ehemalige Partnerin und später die Polizisten bedroht. Laut Staatsanwaltschaft forderten die Beamten rund 40 Minuten lang den Mann dazu auf, seine Waffe auf den Boden zu legen. Ohne Erfolg. Die Polizisten schossen daraufhin und trafen den Mann an den Armen und im Oberkörper. Die Polizeibeamten mussten davon ausgehen, dass sie und ihre Kollegen mit einer scharfen Schusswaffe bedroht werden und durften deshalb von ihren Dienstwaffen Gebrauch machen, so die Staatsanwaltschaft .
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