Das siebenjährige Mädchen, das im Juli im Freizeitbad miramar in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) verunglückt war, ist mittlerweile gestorben. Das hat die Staatsanwaltschaft Mannheim am Dienstag mitgeteilt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die Mutter der Siebenjährigen zum Unglückszeitpunkt kurz abgelenkt, weil sie sich um den kleinen Bruder des Mädchens kümmern musste. Das Kind stieg währenddessen unbemerkt ins Wellenbad, ging unter und wurde von einem Badegast herausgezogen. Bademeister reanimierten das Kind - es starb aber später im Krankenhaus.
Kein Fehlverhalten der Mutter
Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Mutter oder der Angestellten des miramar ergaben sich laut Staatsanwaltschaft nicht. Die Behörde spricht von einem tragischen und schicksalshaften Verlauf.
"Wir sind tief erschüttert über den Tod des siebenjährigen Mädchens", sagte Marcus Steinhart, Geschäftsführer des miramar-Bades in Weinheim, laut einer Erklärung. "Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Eltern, die diesen tragischen Verlust verarbeiten müssen, und bei allen Angehörigen und Freunden der Familie."
Weiterer Vorfall in Looping-Rutsche
In einem weiteren Fall hatten sich im November 2021 zwei Besucherinnen in einer Looping-Rutsche verletzt. Laut Staatsanwaltschaft war eine der Frauen in der Rutsche zum Stehen gekommen - als die andere Frau die Rutsche benutzte, kam es zum Zusammenstoß.
Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen hatte der für die Looping-Bahn zuständige Mitarbeiter nicht überprüft, ob die erste Besucherin die Rutsche verlassen hatte. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen wegen fahrlässiger Körperverletzung beantragt. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig, da der Mann Einspruch eingelegt hat.
Miramar hat sich nach eigenen Angaben von dem Mitarbeiter getrennt. Geschäftsführer Steinhart sagte der Mitteilung zufolge: "Wir müssen, das ist wesentlich, feststellen, dass Unfälle in einem Betrieb wie unserem und anderen ähnlichen, nie auszuschließen sind." Die Sicherheitsstandards seien erheblich hoch. "Fremdverschulden oder anderes Fehlverhalten lässt sich aber nie komplett verhindern."
Dritter Vorfall: Ermittlungen eingestellt
Bei einem dritten Fall im August 2021 hatte sich laut Staatsanwaltschaft ein Besucher wegen des niedrigen Wasserstands auf der sogenannten Piratenrutsche verletzt. Die Ermittlungen wurden eingestellt, weil offenbar weder ein Fehlverhalten noch ein technischer Defekt vorlagen.