Wer beim Autofahren sogenannte Blitzer-Apps benutzt, muss mit einer Geldbuße rechnen - auch wenn der Beifahrer die App geöffnet hat. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Amtsgericht Heidelberg verhängte Geldbuße
Das Amtsgericht Heidelberg hatte einen 64-Jährigen aus dem Rhein-Neckar-Kreis wegen einer Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 100 Euro verurteilt. Die Richter gingen davon aus, dass zwar die Beifahrerin die Blitzer-App auf ihrem Mobiltelefon geöffnet und es in die Mittelkonsole gelegt hatte, der Fahrer sie aber nutzte. Gegen die Entscheidung legte der Fahrer Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht (OLG) wies die jetzt ab.
Entscheidung des Amtsgerichts ist rechtens
Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur dem Fahrer die Nutzung einer Blitzer-App, so die Begründung. Verboten sei auch, wenn der Beifahrer oder die Beifahrerin die Warn-App mit dem Einverständnis des Fahrers öffne. Der 64-Jährige muss jetzt also zahlen.