Das Bundeskartellamt untersagt den Zusammenschluss der Unikliniken Heidelberg und Mannheim. Der Bundeswirtschaftsminister könnte das Kartellamt aber noch überstimmen.
Das Bundeskartellamt hat wie erwartet den geplanten Zusammenschluss der beiden Unikliniken Heidelberg und Mannheim untersagt. Das teilten das Wissenschaftsministerium in Stuttgart und das Bundeskartellamt mit. Der Klinikverbund hätte eine zu große, marktbeherrschende Stellung, hieß es zur Begründung. Vor der Entscheidung gab es im Bundeskartellamt ein monatelanges Prüfverfahren.