Das Aktionsbündnis "Suchtberatung retten" soll helfen, die Finanzierung der 96 Einrichtungen der Suchthilfe, Selbsthilfe und angrenzender Fachbereiche im Land zu retten. Die Landesregierung in Stuttgart habe die Förderung für Fachberater seit über 20 Jahren nicht mehr erhöht. Der Finanzierungsanteil des Landes sei 1999 auf 17.900 Euro pro Fachkraftstelle eingefroren worden.
Dabei sei gerade während der Pandemie der Präventions- und Beratungsbedarf enorm gestiegen. Die geplante Erhöhung der Landesförderung für die ambulante Suchthilfe in Baden-Württemberg ist im Landeshaushalt für 2023/24 gekippt worden. Das Aktionsbündnis fordert jetzt die Berücksichtigung im Nachtragshaushalt.

Es kommen mehr Menschen mit einer Medienabhängigkeit, zum Beispiel von PC-Spielen, oder mit einer Handy-Abhängigkeit. Oder sie haben eine Alkohol-Abhängigkeit während Corona entwickelt. Wir können aber nicht reagieren, weil uns die Mittel fehlen.
Das Aktionsbündnis fordert die Landesregierung auf, den Rückbau des ambulanten Versorgungsnetzes der Suchthilfe aufzuhalten. Die Grundversorgung durch die ambulanten Suchtberatungsstellen müsse stabil und verlässlich finanziert werden. Der Landesanteil der Fachkraftfinanzierung müsse auf 25.000 Euro erhöht werden, der Eigenanteil der Träger stabil im Bereich von 10 bis 15 Prozent liegen.
Immer neue Aufgaben
Die Politik habe immer neue Aufgaben für die Suchtberatungsstellen: Ausbau der Präventionsangebote angesichts der geplanten Cannabisregulierung, niederschwellige Zugänge zu Suchtberatung, genderspezifische Versorgungsangebote oder Angebote für neue Problembereiche wie Mediensucht.

Die Kontaktläden, Tagestreffs, Sprechstunden, Substitutionsbegleitung und Beschäftigungsangebote in rund 100 Suchtberatungsstellen würden jährlich mindestens 50.000 Menschen in Baden-Württemberg beraten.
Die Suchtberatung sorge dafür, Chronifizierungen von Suchterkrankungen zu vermeiden, Arbeitsplätze und Wohnungen zu erhalten und sozialer Ausgrenzung und Isolation vorzubeugen.