Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich zufrieden mit den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Hannover gezeigt. Er fordert allerdings, die Maßnahmen schnell umzusetzen. "Zwischen den Ländern herrscht in den wichtigen Fragen große Einigkeit: Strom- und Gaspreisbremse müssen schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden und wirken, um die größten sozialen und wirtschaftlichen Härten abzufedern", teilte Kretschmann am Freitag dem SWR mit.
Gaspreisbremse auch für Vereine und Einrichtungen
Kretschmann gab an, er habe sich persönlich für eine stärkere Entlastung der kleinen und mittleren Unternehmen stark gemacht. Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) - ein Zuschussprogramm für Mittelständler wie Handwerk und weitere Gewerbe - solle geöffnet und verlängert werden. Er wolle auch, dass Liquiditätshilfen des Bundes über den 31. Dezember 2022 hinaus verlängert werden. Zudem solle die Gaspreisbremse auch für Vereine, Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen gelten, so Kretschmann.
Entwurf der Expertenkommission Gaspreisdeckel: Diese Entlastung könnte es geben
Die Expertenkommission für Erdgas und Wärme schlägt eine Einmalzahlung im Dezember und einen Gaspreisdeckel ab März vor. So würde sich das auswirken.
Entscheidungen erst am 2. November
Der Ministerpräsident betonte, dass bei den Ländern die Erwartung bestehe, dass es bei der nächsten Bund-Länder-Schalte am 2. November eine Einigung bei den Themen Flüchtlingsfinanzierung, Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr und der Krankenhausfinanzierung gebe. "Ich bin zuversichtlich, dass Länder und Bund eine Lösung finden", sagte Kretschmann.
Gasbreisbremse soll zum 1. Januar 2023 greifen
Die 16 Regierungschefinnen und Regierungschefs hatten sich bei der zweitägigen Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover darauf verständigt, dass die angekündigte Gaspreisbremse bereits zum 1. Januar kommenden Jahres greifen soll. Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte für private Gaskunden und kleine Firmen außerdem eine Einmalzahlung im Dezember auf der Basis der Abschlagszahlung im September vorgeschlagen.
Die eigentliche Preisbremse soll für Industrieunternehmen im Januar sowie für private Haushalte und kleine Firmen möglichst ab März, spätestens ab April kommen. In dem MPK-Beschluss heißt es, eine unterbrechungsfreie Unterstützung sei erforderlich.
Sofern Energieversorger technisch nicht in der Lage sein sollten, ihre Abrechnungssysteme bereits zum 1. Januar umzustellen, könnte die Frist zum 1. März verlängert werden - müsste dann aber rückwirkend zum 1. Januar greifen und bereits bei der Kalkulation der Abschläge für Januar und Februar berücksichtigt werden.