Wandern, Klettern, Mountainbiken - der Tourismus im Schwarzwald boomt. Bis zu 130 Millionen Tagesreisende pro Jahr zählt der Tourismusverband. Doch suchen diese an der Schwarzwaldhochstraße nach einer Bleibe, finden sie marode Kurhäuser und Hotels. Vor allem "Hundseck", "Plättig", "Am Sand" und "Alexanderschanze" gelten als Schandflecke für die Schwarzwaldhöhen. Die einstigen Nobeladressen, wo Kaiserin Sissi oder Konrad Adenauer abstiegen, gehören jetzt Eigentümern im Ausland, die sie verfallen lassen.
Den Gemeinden sind die Hände gebunden
Der Bühler Oberbürgermeister Hubert Schnurr klagt, die Baurechts- und Denkmalschutzbehörden könnten nichts tun. Die grundsätzlichen Auflagen würden erfüllt. Unterstützung kommt jetzt vom Verein "Kulturerbe Schwarzwaldhochstraße". Er schlägt vor, exemplarisch einen Enteignungsprozess anzustoßen. Der Vereinsvorsitzende Hansjörg Willig appelliert zudem an das Land Baden-Württemberg, Kulturgüter nicht ohne Bedingungen zu verkaufen und die Angelegenheit zur Chefsache zu erklären.
"Plättig" und "Am Sand" hätten Potential für baldigen Betrieb
Das Potential, bald wieder eine Bleibe für Wanderer und Bergsportler anzubieten, sieht Hansjörg Willig vor allem in zwei Hotelgebäuden: Das "Plättig" hätte die beste Bausubstanz und "Am Sand" hätte einen wunderschönen Saal. Auch das gut erhaltene Jagdzimmer bräuchte nur neue Fenster, dann könnte man bald wieder Gastronomie betreiben. Wenn es nach dem Kulturerbe-Verein ginge, würden also bald noch mehr Touristen entlang der Schwarzwaldhochstraße wandern und dann auch länger als einen Tag bleiben.
Kommentare (5)
Die Kommentarfunktion zu dieser Seite wurde geschlossen.
Nach dem Grundgesetz verpflichtet Eigentum auch. Da ist es kaum begreiflich, das Eigentümer ihre Immobilien verkommen lassen. Ich würde daher auch versuchen, zu enteignen, zumal hier ein Interesse der Allgemeinheit vorliegt. Nämlich das Interesse nach Unterkunft und Verpflegung. Abgesehen davon, daß solche Ruinen nicht in die Landschaft passen.
Ich frage mich ob all die Gebäude überhaupt Versichert sind , was ja für den Normalbürger als Hauseigentümer Pflicht ist !
Fordern – standhaft sein, und damit unbequem sein im sich Einmischen! _ Jetzt gefällt das den STAATSDIENERN überhaupt nicht, so _ihre_ obersten "Dienstherren und Frauen" als selbstverständlich erachten, _ihre_ Forderungen vorzubringen und umgesetzt wissen wollen!!! __ Ach, da macht es Sinn, die Einleitung der Rede von Winfried Kretschmann auf der Bundesdelegierten-Konferenz in Freiburg am 20.11.2010 in Erinnerung zu rufen: „Liebe Freundinnen und Freunde. Bei Stuttgart 21 sehen wir wie in einem Brennglas, wichtige Probleme unserer Gesellschaft…“ __ Auf der Wahlveranstaltung am 22.03.2011 in Weinheim, zum „Dagegen-Wahlkampf“ der CDU´ler: „Das hat gefährliche Zwischentöne. Wer so redet, sagt, dass es immer nur eine Lösung gibt. Es gibt aber mehrere und eine Demokratie macht das Ringen um Lösungen aus.“ __ Die Enteignungen für S21 _dienen nicht_ dem Wohle der Gesellschaft!!!
Den Gemeinden »GemO § 1 Begriff der Gemeinde« sind _nicht_ die Hände gebunden! Die Gemeindevertreter*Innen sind die Entscheidenden in "Vertretung" der Bürgerinnen/Bewohnerinnen und Bürger/Bewohner (GemO §§ 10, 12 und 13). __ Tatsache ist, dass auf der Internetseite Serviceportal B-W "Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen" geschrieben steht: "… untere Denkmalschutzbehörde … die Gemeindeverwaltung oder das Landratsamt => Regierungspräsidium => Wirtschaftsministerium" und weiter "• Kulturdenkmal • Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" – Denkmale für deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht aus • wissenschaftlichen, • künstlerischen oder • heimatgeschichtlichen Gründen. __ Die Frage ist ebenfalls zu klären, ob ein Verkauf ins Ausland / an ausländische Käufer überhaupt für diese Bauten des öffentlichen Interesses genehmigt werden dürfen - Nichtigkeit!!!
Wäre es nicht erst mal sinnvoll, die Eigentümer nach Geldwäsche zu hinterleuchten? Ein Haus, was verfällt, bringt generell keinen Zins - also liegt der Nutzen woanders. Es dürfte mit steuerlichen Begründungen wesentlich einfacher und erfolgversprechender sein, weil die Finanzbehörden auch mehr Befugnisse und Möglichkeiten haben - sofern man diese ausnahmsweise mal gegen richtige Kriminelle anwenden will statt gegen kleine Einkommen.
Na dann enteignet mal schön - als wäre damit das Problem gelöst. Rekrutiert der Verein "Kulturerbe Schwarzwaldhochstraße" seinen Mitgliederbestand etwa aus Angehörigen des Berliner Senats? Der Leerstand betrifft doch nicht nur die maroden Nobelkästen vergangener Epochen, sondern auch die ganz normale Gastronomie. Hotel an der Schwarzenbachtalsperre? Verfällt seit Jahren. Laden- und Gaststättenleerstände allerorten, auch entlang wirklich schöner Wanderwege wie z.B. der Murgleiter. Also nur an den "ausländischen Eigentümern" wird es kaum liegen, wenn im Schwarzwald keine rechte Gemütlichkeit mehr aufkommen will.