Auf einer halsbrecherischen Verfolgungsjagd, bei der die Täter mehrfach Streifengfahrzeuge rammten, war das Trio nach der Tat im November vergangenen Jahres als Geisterfahrer über die A 6 gerast. Auf einem Rastplatz konnten zwei der Täter festgenommen werden. Der Fahrer des Fluchtwagens hingegen setzte seine Geisterfahrt fort und prallte nach 14 Kilometern frontal auf einen Transporter, in dem ein Beifahrer tödlich verletzt wurde. Der Angeklagte habe den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Es erkannte mehrere Mordmerkmale wie Heimtücke und Verdeckungsabsicht und verurteilte den 30-jährigen deshalb wegen Mordes und versuchten Mordes. Seine Verteidigerin kündigte an, in Revision zun gehen.
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