Bei der Kontrolle eines Pakets aus den USA haben Zollbeamte in Baden-Baden einen ungewöhnlichen Fund gemacht. In der Paketsendung an einen 34-Jährigen fanden die Beamten einen Flammenwerfer.
"Auch wenn auf der Verpackung steht, dass es angeblich kein Flammenwerfer sei, haben die Flammen eine Reichweite von mehreren Metern. Das Ungetüm sieht außerdem einer echten Waffe sehr ähnlich und ist deshalb ein gefährlicher Gegenstand."
Flammenwerfer als Sammlerobjekt
Der Adressat gab den Zöllnern gegenüber an, dass er den Flammenwerfer ausschließlich für Sammlerzwecke erworben und auf eine Wertsteigerung des Gegenstands gesetzt hatte. Der Flammenwerfer wurde sichergestellt und gegen den 34-Jährigen ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen werden laut Hauptzollamt Karlsruhe im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Zollfahndung übernommen.