Bevor der Mann Montagnacht in sein Auto gestiegen war, hatte er zwei Kartuschen Lachgas eingeatmet. Das ergaben Ermittlungen der Polizei Offenburg. Die Beamten waren um kurz nach Mitternacht auf ein ungesichertes Pannenfahrzeug auf der B3 bei Baden-Baden aufmerksam worden.
Grund für die Panne bei Baden-Baden war ein leerer Tank
Bei der Fahrzeugüberprüfung stellte sich dann heraus, dass ein leerer Tank für das Stehenbleiben des Fahrzeugs verantwortlich war. Der Fahrer des Wagens habe kaum laufen können und sei durch Wahrnehmungsstörungen aufgefallen. Ein Bluttest zeigte, dass der Mann unter dem Einfluss von Lachgas gefahren war. Gegen den Mann wurde nach Angaben der Polizei Anzeige erstattet.
Strafen für Lachgas am Steuer
Lachgas wird meistens als Narkosemittel, in Luftballons oder Sprühsahnebehältern verwendet und ist online und im Supermarkt erhältlich. Der Besitz und Konsum von Lachgas sei in Deutschland legal, bestätigt ein Sprecher der Polizei Offenburg. Das Autofahren unter dem Einfluss berauschender Mittel könne dennoch eine Geldstrafe und den Entzug des Führerscheins sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zur Folge haben.
Noch wenige Fälle in Baden-Württemberg
Im europäischen Vergleich steht Deutschland deutlich hinter Großbritannien und den Niederlanden. Die Polizei Offenburg betont, dass der Fall bei Baden-Baden eine Seltenheit sei. In den letzten fünf Jahren habe es im Zuständigkeitsbereich der Polizei Offenburg nur eine weitere Verkehrswidrigkeit unter dem Einfluss von Lachgas gegeben.