Erste Anklage in Aserbaidschan-Affäre

Bestechungsgeld aus Aserbaidschan? Karlsruher Ex-Abgeordneter Axel E. Fischer angeklagt

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Mathias Zurawski
Mathias Zurawski

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage wegen Bestechlichkeit gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer aus Karlsruhe erhoben. Fischer weist die Vorwürfe zurück.

Gegen den früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer ist Anklage wegen Korruption erhoben worden. Der Vorwurf der Generalstaatsanwaltschaft München lautet Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Transparency Deutschland spricht von einem Paukenschlag. Fischer hat die Vorwürfe am Montag erneut zurückgewiesen.

Fischer soll Unterstützung gegen Barzahlung angeboten haben

Es handelt sich um die erste Anklage in der sogenannten Aserbaidschan-Affäre. Vertreter von Aserbaidschan hätten seit dem Eintritt des Landes in den Europarat im Jahr 2001 wiederholt versucht, Entscheidungen des Gremiums zu beeinflussen, so die Generalstaatsanwaltschaft in München in einer Erklärung am Montag.

Fischer habe 2011 angeboten, als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) gegen Barzahlung für die Interessen des Landes zu arbeiten, so die Behörde weiter. Neben seinem Abstimmverhalten habe er positive Redebeiträge und die frühzeitige Übermittlung geheimer Dokumente in Aussicht gestellt.

Die Geschäftsführerin von Transparency International Deutschland, Anna-Maija Mertens, begrüßt diese Anklage gegen Axel E. Fischer:

Beschuldigte sollen hohe Geldsummen erhalten haben

Unter anderem soll der Abgeordnete Fischer nach Angaben der Münchner Behörde im Jahr 2016 einen Bestechungslohn von 21.800 Euro erhalten haben. Bei einer weiteren Zahlung in Höhe von 4.500 Euro sei die Strafverfolgung mittlerweile verjährt.

Neben Fischer ist auch der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner angeklagt. Er soll als Lobbyist für Aserbaidschan tätig gewesen sein und über Jahre über eine Briefkastenfirma einen Millionenbetrag erhalten haben. Die Ermittlungen richteten sich auch gegen die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Karin Strenz, die zwischen 2014 und 2017 Bestechungsgeld in Höhe von 149.900 Euro erhalten haben soll. Strenz starb im März 2021 bei einer privaten Reise auf dem Rückflug von Kuba nach Deutschland.

Fischer weist Vorwürfe zurück und spricht von Vorverurteilung

In einer schriftlichen Stellungnahme hat Axel E. Fischer die Vorwürfe am Montagnachmittag zurückgewiesen. Sie dienten einzig und allein der Vorverurteilung. In der Erklärung schreibt Fischer von sehr schwachen, nicht haltbaren und nicht sauber ermittelten Scheinindizien.

Die mir gemachten Vorwürfe sind haltlos.

Der Prozess vor dem Oberlandesgericht München solle erzwungen werden, um den Indizien Gewicht zu verleihen. Er sei froh, so Fischer weiter, dass die Staatsanwaltschaft endlich vorbringt, was er getan haben soll. Die Angelegenheit sei nicht nur für seine Familie belastend und gefährlich, sondern zerstöre auch sein berufliches und soziales Leben.

Auch Eduard Lintner bezeichnete den Verdacht der Bestechung am Montag als "großen Unsinn".

Transparency Deutschland begrüßt Anklage in Aserbaidschan-Affäre

Transpareny Deutschland hatte im Jahr 2019 Strafanzeige gegen Eduard Lintner und Karin Strenz wegen Bestechung und Bestechlichkeit gestellt. Die jetzige Anklageerhebung verdeutliche einmal mehr, so der Verein zur Bekämpfung von Korruption in einer am Montag veröffentlichten Erklärung, dass Deutschland sich besser gegen die Gefahr der Einflussnahme durch autokratisch geführte Staaten durch Korruption wappnen muss. Lücken im Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung müssten endlich geschlossen und Strafverfolgungsbehörden besser ausgestattet werden.

Seit den ersten Enthüllungen haben wir Justiz und Politik zur Aufklärung gedrängt.

Staatsanwalt spricht von konspirativem Verhalten

Die Ermittlungen haben sich laut Generalstaatsanwaltschaft München wegen des konspirativen Verhaltens der Beschuldigten besonders komplex und zeitaufwendig gestaltet. Bundesweit seien 20 Wohnungen und Büros durchsucht worden, darunter auch Abgeordnetenbüros im Deutschen Bundestag.

Schriftstücke und Speicherdaten im großen Umfang würden vom Bundeskriminalamt ausgewertet. Es seien 15 europäische Ermittlungsanordnungen oder Rechtshilfeersuchen gestellt worden, zum Beispiel nach Zypern, Liechtenstein, Belgien, Estland, Lettland und Aserbaidschan sowie in die Schweiz und in die Türkei. Die Ermittlungsakten umfassen 46 Ordner, die Anklageschrift 160 Seiten.

Der CDU-Politiker Axel E. Fischer, der seit 1998 für den Wahlkreis Karlsruhe-Land Mitglied des Deutschen Bundestags war, trat bei der Bundestagswahl 2021 nicht mehr an.

ARD Thementag: Hintergründe zu schweren Korruptionsvorwürfen

Der Leiter der deutschen Delegation im Europarat, Frank Schwabe (SPD), hat schon früh auf den Korruptionsverdacht hingewiesen. Auf Schwabes Antrag hat der Europarat vor wenigen Tagen mit großer Mehrheit der Delegation von Aserbaidschan die Akkreditierung entzogen.

Wenn ich heute darüber nachdenke, denke ich immer noch: Das kann ja gar nicht gewesen sein. War aber so.

Die mutmaßlichen Straftaten seien das Schlimmste, was im deutschen Bundestag seit 1949 passiert ist, sagte Schwabe im Gespräch mit der ARD. Die Hintergründe der Affäre beleuchtet ein ARD Thementag mit dem Fernsehfilm "Am Abgrund" und der gleichnamigen Doku am 6. März. Für die jahrelangen Recherchen wurde unter anderem verdeckt in Aserbaidschan gedreht.

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