Die Polizei konnte 16 Schaulustige identifizieren. Gegen sie wurde jetzt ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet. Vier von ihnen sollen zusätzlich Videos von der Tat angefertigt und im Internet hochgeladen haben. Gegen sie wird laut Polizei zusätzlich wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten ermittelt.
Erwachsene Zeugen soll es laut Polizei bei der Tat nicht gegeben haben. Dagegen sind acht der mutmaßlichen Schaulustigen unter 14 Jahre alt und gelten damit als strafunmündig. Das Verfahren gegen sie könne mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder eingestellt werden.
Ankündigung auf Social Media
Schon im Vorfeld der Schlägerei in Rastatt habe es in sozialen Medien immer wieder Provokationen und Beleidigungen zwischen den Beteiligten gegeben haben. Kurz vor der Prügelei soll die Tat auch online angekündigt worden sein, weswegen sich schon mehrere Schaulustige vor der Ankunft der drei Mädchen am Bahnhof versammelten.
Weitere Verfahren in vorhergehenden Fällen
Die Polizei ermittelt aber nicht nur in dem Rastatter Fall: die zwei mutmaßlichen Täterinnen und die 14-Jährige seien auch an weiteren Auseinandersetzungen in Gaggenau, Bietigheim sowie im Stadt- und Landkreis Karlsruhe beteiligt gewesen. Gegen insgesamt acht Mädchen und einen Jungen wird wegen Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung ermittelt, darunter auch gegen die 14-Jährige selbst. Die Polizei hat die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft übergeben, die jetzt entscheiden muss, ob und wenn ja welche Strafe die Jugendlichen bekommen sollen.
Nach Einschätzung der Polizei war das Motiv der Tat eine länger andauernde Streitigkeit. Die Anstachelung durch die anwesenden Kinder und Jugendlichen und das Bedürfnis im Mittelpunkt zu stehen, seien laut Polizei weitere Faktoren, die zur Tat beigetragen haben könnten.