Wegen Zwangsprostitution müssen zwei Männer mehrere Jahre im Gefängnis absitzen, so das Urteil am Landgericht Heilbronn. Der 41-jährige Angeklagte bekam eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten, der 21-jährige Mitangeklagte wurde zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafen dürfen sie in ihrer bulgarischen Heimat absitzen, entschied das Gericht.
Mit Gewalt gedroht und zur Zwangsprostitution gezwungen
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer eine damals 18-jährige Bulgarin nach Deutschland gelockt haben - mit dem Versprechen, sie in einem Döner-Imbiss zu beschäftigen. Nach ihrer Ankunft in Deutschland zwangen sie die junge Frau dann aber zur Prostitution, indem sie ihr drohten, ihren Angehörigen Gewalt anzutun. Die beiden Zuhälter hatten bereits gestanden, eine weitere Frau unter anderem mit Säure verletzt zu haben, um sie gefügig zu machen. Insgesamt begangen sie 24 Straftaten aus vier verschiedenen Rechtsgruppen.
Kein Urteil nach dem Jugendstrafgesetz
Die Verteidigung forderte für den zur Tatzeit 18-Jährigen eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Nach seinem Abbruch der zwölften Klasse kam der Angeklagte von Bulgarien nach Deutschland, hieß es am letzten Prozesstag. Prostitution habe wohl in seiner Familie eine Rolle gespielt, er sei damit aufgewachsen. Daher legte die Verteidigung sein Verhalten als uninformiert und unreif aus. Bei dem jungen Mann habe sich eine Reifeverzögerung bemerkbar gemacht. Dem stimmte die Kammer nicht zu und urteilte schließlich nach dem allgemeinen Strafgesetz.
Hafterleichterungen wegen Geständnissen
Wegen der Geständnisse und dem dadurch verkürzten Verfahren hatte die Richterin den Angeklagten Hafterleichterungen in Aussicht gestellt. Auch die deutlich sichtbare Reue der Männer habe die Urteilsentscheidung beeinflusst, hieß es. Die Verteidigung sei mit dem Urteil zufrieden, sagte ein Verteidiger dem SWR.