Tiefergelegtes Auto wohl Brandursache

Bad Wimpfen: Versicherung muss für den Schaden aufkommen

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Nach dem Großbrand beim Talmarkt im Juli, bei dem 16 Autos in Brand geraten sind, muss die Versicherung für den Schaden aufkommen. Auslöser war ein tiefergelegtes Auto.

Der Brand beim Bad Wimpfener Talmarkt (Kreis Heilbronn) im Juli wurde nach Polizeiangaben durch ein tiefergelegtes Auto ausgelöst. Nachdem dies nun bekannt ist, schätze ein Versicherungsexperte, dass wahrscheinlich die Versicherung der 35-jährigen Fahrzeughalterin aus dem Neckar-Odenwald-Kreis für den Schaden aufkommen muss.

Am Rande des Talmarktes waren Anfang Juli auf einem Stoppelfeld 16 Autos in Brand geraten. Sie hatten dort trotz Parkverbot geparkt. Die Heilbronner Stimme hatte zuerst berichtet.

Wer kommt für den Schaden an den Autos auf?

Die Halterin des tiefergelegten Autos ist nicht nur für den Schaden an ihrem eigenen Auto, sondern auch an dem der anderen verantwortlich. Für Dieter Rosskopf, Anwalt für Versicherungs- und Verkehrsstrafrecht in Heilbronn, ist der Fall klar: Die Haftplfichtversicherung der Halterin komme in diesem Fall für den Schaden der anderen Autos auf. Wer über eine Voll- oder Teilkasko verfüge, komme allerdings schneller über die eigene Versicherung an sein Geld. Auch die Verursacherin selbst habe, so Rosskopf weiter, in dem Fall Chancen darauf ihren Schaden ersetzt zu bekommen.

Ermittlungen wegen fahrlässiger Brandstiftung

Die Ermittlungen deuteten darauf hin, dass eine 35 Jahre alte Auto-Fahrerin ihr Fahrzeug auf dem sehr trockenen Getreidefeld abstellte habe, sagte Petra Rutz von der Polizei Heilbronn dem SWR. Kurz nachdem die Frau ihren Wagen verlassen hatte, sollen laut Zeugen die Getreidehalme unter dem tiefergelegten Fahrzeug zu brennen begonnen haben.

Die Flammen griffen auf andere dort geparkte Autos über. Elf Fahrzeuge wurden bei dem Brand komplett zerstört, weitere stark beschädigt. Der 35-Jährigen droht nun ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung.

Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe

Das Strafmaß liegt bei fahrlässiger Brandstiftung bei bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, erklärt Petra Rutz. Dazu kämen dann noch die zivilrechtlichen Ansprüche der anderen Betroffenen.

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