Frau wollte mit ihrem Kind bei Obersulm über die Gleise

Ermittlungen gegen Mutter nach Zugunfall - droht ihr eine Strafe?

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Die Bundespolizei ermittelt jetzt gegen eine 24-Jährige, die mit ihrem Sohn bei Obersulm über die Gleise lief. Dabei wurde sie von einem Zug erfasst.

Am Bahnhof Obersulm-Affaltrach (Kreis Heilbronn) konnte eine Frau am vergangenen Freitag ihren vierjährigen Sohn gerade noch rechtzeitig vor einem vorbeifahrenden Zug von den Gleisen retten, sie selbst wurde jedoch erfasst und schwer verletzt. Laut Polizei wollte sie mit ihrem Sohn den Weg auf einen anderen Bahnsteig abkürzen und hatte dabei offenbar eine ankommende Regionalbahn übersehen. Der Fahrer musste eine Schnellbremsung einleiten. Jetzt ermittelt die Bundespolizei gegen die junge Frau. Es bestehe der Anfangsverdacht einer Straftat.

Gefahr für die Bahn und Fahrgäste

Grundsätzlich gehe die Polizei bei so einem Unfall mit Schnellbremsung (eine Bremsung mit maximaler Bremskraft) eines Zuges meist von einem Anfangsverdacht des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aus, erklärt ein Sprecher der Bundespolizeiinspektion Stuttgart gegenüber dem SWR. Denn die Frau könnte durch ihr Handeln andere Menschen, beispielsweise Fahrgäste und Personal, gefährdet haben.

Über eine mögliche Bestrafung muss jedoch ein Gericht entscheiden. Das Gesetz sieht für gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr (§ 315 StGB) auch harte Strafen vor. Je nach Fall drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Fahrgäste kommen mit dem Schrecken davon

Für die Fahrgäste in der betroffenen Regionalbahn dürfte die Schnellbremsung in Obersulm-Affaltrach sehr überraschend gekommen sein. Laut Bundespolizei am Freitag wurde in der Bahn niemand verletzt. Bei ähnlich abrupten Stopps werden immer wieder Menschen verletzt, weil sie stürzen, sich den Kopf stoßen oder Ähnliches. Deshalb wurden auch bei der Schnellbremsung am Bahnhof in Affaltrach alle Fahrgäste in der Bahn befragt. Anschließend wurden sie mit Bussen nach Öhringen (Hohenlohekreis) gefahren.

Überqueren von Gleisen ist eine Ordnungswidrigkeit

Auch wer beim illegalen Überqueren der Gleise niemanden gefährdet, kann zur Kasse gebeten werden. Wer den Bahnübergang nicht nutzt und quer über die Gleise geht, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür werden meist geringe Geldstrafen verhängt. Voraussetzung ist, dass die Täterinnen und Täter überhaupt ermittelt werden können. Die Bundespolizei versucht, diese Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln, vor allem auch um die Beteiligten aufzuklären, so ein Sprecher der Bundespolizei. Denn die Gefahr von herannahenden Zügen werde immer wieder unterschätzt und sei lebensgefährlich.

Manchmal melden beispielsweise Lokführer Menschen, die regelmäßig Bahngleise überqueren. Dann wird die Bundespolizei aktiv, stellt die Ordnungswidrigkeit fest und klärt auf.

Menschen gehen fahrlässig auf Gleise

Immer wieder brächten Menschen sich absichtlich selbst in Gefahr, wenn zum Beispiel Selfies auf Gleisen gemacht oder Flaschen gesammelt werden, so die Bundespolizei. Das sei beides auf einer befahrenen Strecke lebensgefährlich, warnt sie. Vorbeikommende Züge sind oft nicht hörbar oder sehr spät, wenn sie gegen den Wind fast lautlos heran.

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