Ermittlungsverfahren gegen AfD-Abgeordneten wohl Auslöser

Freier Zugang zum Haus der Abgeordneten nur noch für CDU und Grüne

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Der freie Zugang zum Haus der Abgeordneten in Stuttgart soll auf die dort ansässigen Regierungsfraktionen beschränkt werden. Hintergrund sind Vorgänge um einen AfD-Abgeordneten.

Künftig können wohl nur noch Abgeordnete sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der CDU- und Grünen-Fraktion im Haus der Abgeordneten in Stuttgart unangemeldet ein und aus gehen. Diese beiden Fraktionen haben dort ihre Büros und Sitzungsräume. SPD, FDP und AfD sind in anderen Häusern untergebracht. Bisher war das Haus der Abgeordneten für alle Fraktionen und deren Mitarbeiter frei zugänglich - auch wenn sie dort keine Büros haben.

Haus der Abgeordneten: Neue Regel nicht bestätigt

Die Landtagsverwaltung hat die neue Regelung bislang nicht bestätigt. Das Gerücht, AfD-Mitarbeitern sollten die Zugangsrechte zum Landtag beschränkt werden, sei eine Falschmeldung, teilte die AfD am Donnerstagabend mit. Die anderen Fraktionen haben sich dazu bislang nicht geäußert. Das Haus der Abgeordneten gilt organisatorisch als eines von mehreren Landtagsgebäuden.

Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft derzeit ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Abgeordneten Udo Stein prüft, war wohl der Auslöser für die Änderung. Der Politiker befindet sich derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus. Laut Recherchen von "Bild", soll der AfD-Landtagsabgeordnete unter anderem Gäste in einer Shisha-Bar mit einer Softair-Pistole bedroht haben. Ob das der Grund für die Vorprüfung eines möglichen Ermittlungsverfahrens ist, hat die Staatsanwaltschaft allerdings nicht bestätigt.

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SWR

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