Der Verfassungsgerichtshof verhandelt am Montag über die Klage der FDP gegen den Nachtragsetat der grün-schwarzen Koalition. In dem Organstreitverfahren wollen die Liberalen klären lassen, ob die Landesregierung im Sommer mit Verweis auf die Corona-Krise erneut die Ausnahmeklausel der Schuldenbremse in Anspruch nehmen durfte. Die Koalition hatte sich im dritten Nachtrag für den Doppeletat 2020/2021 etwa 940 Millionen Euro an Kreditrechten gesichert, um sich für die Risiken der Corona-Krise zu wappnen.
Nach Auffassung der FDP-Fraktion verletzt die Kreditaufnahme die Regeln der Landesverfassung. Dadurch werde sowohl die Fraktion als auch der Landtag in seinen Rechten verletzt. "Wir klagen, weil wir den Umgang der Regierung mit dem Haushalt für verfassungswidrig halten", sagte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. "Man macht unnötige Schulden und verstößt gegen die Schuldenbremse. Wir hoffen, dass das Gericht - wie schon der Rechnungshof - Grün-Schwarz ins Stammbuch schreibt, dass sie die Verfassung bricht."
AfD scheiterte mit Klage gegen Haushaltspolitik in Baden-Württemberg
Am Montag soll zunächst ausschließlich über die Frage der Zulässigkeit des Verfahrens verhandelt werden. "Mit der Verkündung einer Entscheidung bereits am Tag der mündlichen Verhandlung ist nicht zu rechnen", hatte das Gericht im März erklärt. Auch die AfD hatte bereits gegen die Haushaltspolitik der Koalition und den zweiten Nachtragshaushalt geklagt, sie war aber erfolglos geblieben.
Die Liberalen sind der Meinung, dass der Überschuss im Haushalt des Landes ausgereicht hätte, um die nötigen Ausgaben zu decken. Dabei verweisen sie auf den Präsidenten des Landesrechnungshofs, Günther Benz, der gesagt hatte, das Land hätte auf einen Kassenüberschuss in Höhe von 3,2 Milliarden Euro aus dem Jahr 2020 zurückgreifen können. Dem hatte Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) vehement widersprochen.
Die Schuldenbremse in der Landesverfassung schließt neue Kredite nicht generell aus, es gibt aber strenge Kriterien. Im Fall einer Naturkatastrophe oder bei einer außergewöhnlichen Notsituation kann das Land neue Schulden aufnehmen, muss aber einen Tilgungsplan vorlegen. Die Schuldenbremse erlaubt zudem, auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren.