Am Mittwoch kann es in vielen Teilen Baden-Württembergs Blitzeis geben. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor gefährlichem "Glatteis-Regen". Straßen und Gehwegen im Land sind bereits seit Montag extrem rutschig, vielerorts kam es zu zahlreichen Unfällen. Doch wer ist für die Räumung verantwortlich? Was ist der Unterschied zwischen Splitt und Salz? Und was darf man überhaupt verwenden? Ein Überblick.
- Wer ist für das Räumen des Gehwegs verantwortlich?
- Wann muss geräumt und gestreut werden?
- Wie oft muss geräumt und gestreut werden?
- Was darf beim Streuen verwendet werden?
- Darf man dabei Streusalz verwenden?
- Welche Ausnahmen gibt es?
- Welche Strafen drohen, wenn man trotzdem Streusalz verwendet?
Donnerstag kommt Schnee Glatteis in vielen Teilen von BW: Zahlreiche Unfälle und Stürze
Blitzeis hat am Mittwoch für zahlreiche Unfälle in Baden-Württemberg gesorgt. Die Folgen sind teilweise immer noch zu spüren. Für Donnerstag sagt der Wetterdienst Schnee voraus.
Wer ist für das Räumen des Gehwegs verantwortlich?
Fast überall sind nach Angaben des Städtetags Baden-Württemberg Anwohnerinnen und Anwohner über entsprechende Satzungen verpflichtet, an das Grundstück grenzende Wege von Schnee und Eis zu räumen. Wer dem nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Verletzt sich ein Mensch auf dem glatten Gehweg, könnte er einen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen.
Wann muss geräumt und gestreut werden?
Als Faustregel kann man sich merken: Die Pflicht zum Räumen und Streuen besteht werktags - also auch an Samstagen - zwischen 7 und 20 Uhr. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr, in manchen Orten von 9 bis 20 Uhr. In Extremfällen kann es aber auch erforderlich sein, außerhalb dieser Zeiten zu räumen und zu streuen.
Wie oft muss geräumt und gestreut werden?
Gefahren minimieren - dieses Ziel steht hinter der Räum- und Streupflicht. Eine feste Regel wie zum Beispiel: alle drei Stunden muss geräumt werden, gibt es nicht. Wenn es viel schneit, muss man aber die Lage vor Ort im Blick behalten und - soweit erforderlich - mehrmals am Tag räumen und streuen.
Bei Dauerschneefall muss nicht fortlaufend gefegt werden, sondern in vernünftigen Abständen, besonders dann, wenn der Schnee nachlässt. Wer nicht die Möglichkeit hat, sich fortlaufend darum zu kümmern, dass der Gehweg frei bleibt, muss für Ersatz sorgen und zum Beispiel zuverlässige Nachbarn bitten, die Aufgabe zu übernehmen.
Was darf beim Streuen verwendet werden?
Eine Mustersatzung, die laut Städtetag viele Städte übernommen haben, sieht vor, dass Gehwege bei Schnee und Eis grundsätzlich nur mit "abstumpfendem Material" wie Sand, Splitt, Granulat oder Asche bestreut werden dürfen.
Darf man dabei Streusalz verwenden?
Nahezu alle Kommunen verbieten aus Umweltschutzgründen den privaten Einsatz von Streusalz. Wer sich nicht daran hält, dem drohen in der Regel hohe Strafen. Doch eine Reihe von Kommunen erlaubt an gefährlichen Stellen oder bei extremer Witterung auch Ausnahmen. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Den Wetterbericht aus der SWR Aktuell-TV-Sendung von Montagabend seht ihr hier:
Welche Ausnahmen gibt es?
"In extremen Ausnahmefällen wie sehr starker Glätte (Blitzeis), die nicht anders beseitigt werden kann, dürfen Privatpersonen auch Auftausalze verwenden", so eine Sprecherin der Stadt Tübingen. In solchen Fällen darf auch in der Landeshauptstadt Stuttgart und in Pforzheim Salz in geringen Mengen eingesetzt werden. In Pforzheim und Ulm dürfen zudem Treppen mit Salz aufgetaut werden, in Ulm außerdem Gefälle. "Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Einsatz solcher Mittel auf ein Mindestmaß beschränkt bleibt", betonte dort eine Sprecherin.
Weitere Ausnahmen erlaubt Heidelberg: Dort darf an sich nur mit Sand oder Splitt gestreut werden. Seit diesem Winter sind jedoch auch Taumittel wie Salze oder salzähnliche Stoffe bei Eisregen, Reifglätte oder überfrierender Nässe erlaubt - allerdings nur bis zu 20 Gramm pro Quadratmeter und wenn sichergestellt ist, dass die Mittel nicht in den Wurzelbereich von Pflanzen gelangen können. Außerdem dürfen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen oder Gefällstrecken mit einem Gemisch aus Salz und Sand oder Splitt gestreut werden - sofern es für eine gefahrlose Begehbarkeit erforderlich ist und der Salzanteil im Gemisch maximal ein Drittel beträgt.
Privater Einsatz nicht erlaubt Verbot von Streusalz: Manche Kommunen in BW machen Ausnahmen
Wer privat Streusalz nutzt, muss in der Regel mit hohen Strafen rechnen. Einzelne Kommunen weichen jedoch von dem Verbot ab - zum Beispiel bei Eisregen und Blitzeis.
Auch in Ludwigsburg ist trotz grundsätzlichem Verbot der sparsame Einsatz von Salz oder salzhaltigen Stoffen bei Eisregen und Eisglätte oder an besonderen Gefahrenstellen möglich: bei Gehwegen mit starkem Gefälle, Treppen oder Rampen. In Böblingen können auftauende Mittel wie Streusalz ebenfalls an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen oder Steilstücken verwendet werden.
Welche Strafen drohen, wenn man trotzdem Streusalz verwendet?
Wer dennoch zu Salz greift, um seiner Räumpflicht nachzukommen, kann in Karlsruhe, wie in anderen Städten auch, mit bis zu 500 Euro zur Kasse gebeten werden. Wer vorsätzlich Salz streut, muss auch in Mannheim mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro rechnen; war es nur "fahrlässig", mit bis zu 250 Euro. Bußgelder in gleicher Höhe drohen bei Verstößen gegen die Räumpflicht auch in vielen anderen Städten, wie in Ulm, Heidelberg, Pforzheim, Tübingen oder Freiburg. Eine Sprecherin des Städtetags betont jedoch, in der Praxis werde eher zunächst aufgeklärt - erst bei wiederholten Verstößen werde ein Bußgeld verhängt.
Das Wetter im Südwesten
Regenschauer, später Schneeschauer und sehr windig. Maximal 3 bis 10 Grad.
Ein Sturmtief über der Nordsee bringt uns feuchte und allmählich kältere Luft. Heute bekommen wir immer wieder Regengüsse, im Süden Baden-Württembergs teils länger anhaltend. Zwischen den Schauern gibt es trockene Phasen. Die Temperaturen liegen zwischen 3 und 10 Grad. Ab Mittag wird es kälter und die Schauer fallen meist als Schnee oder Graupel, teils bis ins Flachland hinab. Es weht starker bis stürmischer Westwind, im Hochschwarzwald orkanartige Böen möglich! In der Nacht lassen die Schneeschauer zunächst nach, ab Mitternacht schneit und regnet es in Rheinland-Pfalz wieder häufiger. Tiefstwerte plus 3 bis minus 3 Grad, örtlich Glätte! Morgen weitere Schneeschauer, in tiefen Lagen Regen, später in Rheinland-Pfalz trocken. Am Dienstag im Süden nachlassende Schauer, sonst trocken. Am Mittwoch meist trocken, im Süden öfter Sonne.
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