Ab 1. Februar

Baden-Württemberg schafft Corona-Maskenpflicht in Arztpraxen für Beschäftigte ab

Stand

Ab Februar entfällt die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg. Für Patienten gilt sie aber weiter.

Beschäftigte in baden-württembergischen Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen ab 1. Februar keine Maske mehr tragen. Für Patienten und Besucher gilt allerdings bis April weiter die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz. Das Sozialministerium hat dem SWR bestätigt, dass diese Lockerung Teil der Corona-Verordnung ist, die am Dienstag offiziell beschlossen werden soll.

Keine Maskenpflicht in Obdachlosenheimen und ÖPNV

Laut Ministerium muss von Februar an auch in Obdachlosenheimen kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Ebenfalls aufgehoben wird die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Das hatte die Landesregierung bereits Mitte Januar mitgeteilt, die Regelung für Praxen dabei aber offengelassen.

Damit sind von Februar an alle Corona-Regelungen, die das Land erlassen kann, aufgehoben. Weitere Auflagen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder für Patientinnen und Patienten sowie Besuchende von Arztpraxen werden vom Bund entschieden. Auch die Testpflichten in Kliniken und Pflege- sowie Altenheimen fallen unter die Regeln des Bundes. Diese gelten nach aktuellem Stand noch bis zum 7. April.

Aktuell befinde man sich im Übergang von der Pandemie in die Endemie. Daher "besteht aus infektiologischer Sicht keine Notwendigkeit für eine Fortgeltung der an die Bevölkerung gerichteten Maskenpflichten in der Corona-Verordnung", heißt es zur geplanten Regelung in der Kabinettsvorlage des Ministeriums. Die Nutzung von Masken sei deshalb in Eigenverantwortung möglich. Es reiche derzeit aus, das Tragen des Mund-Nase-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen.

CDU befürwortet neue Regelung zur Corona-Maskenpflicht

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Preusch, begrüßte die Aufhebung der Maskenpflicht für das Personal in den Arztpraxen. "Mehr können wir auf Landesebene im Moment nicht tun. Die Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeheime fallen in die Zuständigkeit des Bundes", teilte Preusch mit. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) solle sich deshalb bei Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dafür einzusetzen, dass auch die Testnachweis- und Maskenpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entsprechend aufgehoben oder zumindest deutlich gelockert werden.

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