Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich mit den Ländern auf Eckpunkte zu einer geplanten Krankenhausreform geeinigt. Nach einem Treffen von Spitzenvertretern der Gesundheitsressorts der Länder mit Lauterbach sagte der Minister am Montag in Berlin, "eine Revolution" sei gelungen. Von den 16 Ländern hätten 14 dafür gestimmt, so Lauterbach. Bayern stimmte dagegen, Schleswig-Holstein enthielt sich.
Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) zeigte sich erfreut über die gelungene Einigung. Er sei sektorenübergreifend stolz auf das ganze Kapitel, so Lucha am Montag.
Krankenhausreform: Diese Änderungen sind geplant
Die bisherigen Fallpauschalen für Krankenhäuser sollen demnach durch Vorhaltepauschalen für Leistungen ersetzt werden. 60 Prozent der Vergütungen sollen Kliniken dafür erhalten, dass sie bestimmte Leistungen anbieten, unabhängig davon, ob diese tatsächlich abgerufen werden. Das nehme den ökonomischen Druck von den Kliniken und erlaube eine Entbürokratisierung, sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach.
Lucha betonte, dass an den Stellen entbürokratisiert werden solle, wo es wirklich sinnvoll sei. Das alles solle im Einvernehmen mit den Beschäftigten passieren. "Die Botschaft ist, dass wir unsere Beschäftigten im Blick haben bei dieser Reform, dass sie nicht ohne sie gemacht wird", so der BW-Gesundheitsminister.
Auch BW-Gesundheitsminister Lucha äußerte sich zu der geplanten Entbürokratisierung:
Kliniken sollen sich spezialisieren
Ein weiterer Punkt der geplanten Reform ist, dass sich die Kliniken stärker spezialisieren und verschiedene "Level" von Krankenhäusern deutlich machen sollen, ob eine Klinik vor allem für die medizinische Grundversorgung verantwortlich ist oder zusätzlich komplizierte Behandlungen übernimmt. Damit werde eine Qualitätsverbesserung erreicht, sagte Lauterbach. Lucha hob das Prinzip "am richtigen Ort das richtige Angebot" hervor - das vermeide auch "geborene Verlustbringer" unter den Kliniken.
Das vergleichsweise kleine RKH Krankenhaus Neuenbürg im Enzkreis blickt gespannt auf die Krankenhausreform. Hier hat man sich längst auf einen Bereich spezialisiert:
Die Vorhaltepauschalen würden nur an die Kliniken gezahlt, die für diese Leistungen auch die entsprechenden Qualitätskriterien erfüllten. Über den Sommer werde eine gemeinsame Bund-Länder-Gruppe einen Gesetzentwurf erarbeiten. Daran werden Lauterbach zufolge auch Hamburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen mitarbeiten. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Lauterbach: "Existenzgarantie" für kleine Kliniken
Kleine Kliniken auf dem Land hätten durch die Vorhaltepauschale auch jenseits von Fallzahlen "eine Art Existenzgarantie", sagte Lauterbach. Deshalb hätten auch die ostdeutschen Länder für die Eckpunkte gestimmt. Der Bund werde laut Lauterbach zudem ab Januar eine Einordnung der Kliniken nach Qualitätsdaten vorlegen. Dazu wolle er ein Transparenzgesetz auf den Weg bringen, das nach seinen Vorstellungen bis Ende Oktober in Kraft gesetzt werden soll.
Die Hamburger Senatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sagte, gemeinsames Ziel sei, dass es bei Operationen "in Bottrop, Buxtehude und in Hamburg-Barmbek" eine gleichbleibende Qualität gebe. Die Reform werde dazu führen, Stress aus dem System zu nehmen. Der nordrhein-westfälische Ressortchef Karl-Josef Laumann (CDU) äußerte sich "heilfroh", dass das Zeitfenster für die Reform genutzt werde.
Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisierte die Eckpunkte als unzureichend. Bayerns Gegenstimme sei aber "keine Verweigerungshaltung". Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beklagte fehlende Planungssicherheit und warnte: "Die Insolvenzwelle rollt, und die Versorgung wird sich verschlechtern." Der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, sprach dagegen von einem "großen Schritt für mehr Qualität in der Krankenhausversorgung".