Ein Mann sitzt am Rechner und tippt auf einer Tastatur. In Ulm treffen sich bis Freitag Hacker und Hackerinnen zum Finale der Cyber Security Challenge Germany.

Fälle nehmen zu

Cyberzentrum in BW: Zum Schutz vor Kindesmissbrauch und Hackerangriffen

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Baden-Württemberg erhält ein Cybercrime-Zentrum. Die Landesregierung hat am Dienstag der Einrichtung dieser Strafverfolgungsbehörde zugestimmt. Besonders ein Thema liegt im Fokus.

Das Land Baden-Württemberg will mittels neu geschaffenem Cybercrime-Zentrum in Karlsruhe verstärkt gegen Cyberkriminalität vorgehen. Dort sollen landesweit Straftaten bekämpft werden, die sich gegen IT-Systeme richten oder mittels Computer und IT-Technik durchgeführt werden. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte werden vor allem für besonders anspruchsvolle Verfahren der Internetkriminalität zuständig sein, so das Justizministerium am Dienstag in Stuttgart.

Kindesmissbrauch, Hackerangriffe, digital durchgeführte Erpressungen und der Handel im Darknet seien zu einer ernsten Bedrohung für die Sicherheit im Land geworden, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU) in Stuttgart. Der Kampf gegen Cybercrime habe höchste Priorität.

"Egal, wo die Cyber-Straftäter vor ihren PCs sitzen – wir tun alles dafür, sie zu finden."

Vor allem der zunehmende Einsatz von Verschlüsselungstechnologien stellten die Strafverfolgungsbehörden vor besondere Herausforderungen. Deshalb sollen im Cybercrime-Zentrum nicht nur Juristinnen und Juristen, sondern auch IT-Forensikerinnen und Forensiker arbeiten. Sie sollen mit ihrer technischen Expertise die Staatsanwälte unterstützen. Die knapp 50 Beschäftigten sollen bereits dieses Jahr die Arbeit aufnehmen.

Bekämpfung von Kinderpornographie

Ein besonderer Schwerpunkt des Cybercrime machen die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte. Derartige Straftaten werden zum großen Teil über das Internet und die sozialen Medien begangen. Die Zahl der Delikte ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) seit 2017 insgesamt deutlich gestiegen.

2017 gab es laut Statistik 624 Fälle von Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornographischer Inhalte (nach § 184b StGB). 2022 ist diese Zahl auf 4.402 angestiegen.

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