Am Mittwoch ist die Corona-Verordnung in Baden-Württemberg ausgelaufen. Wer ins Krankenhaus muss oder eine Pflegeeinrichtung besucht, ist daher nicht mehr verpflichtet, einen Corona-Test zu machen. Außerdem müssen Beschäftigte, Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen keine Maske mehr tragen.
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