Bei der Landtagssitzung am Mittwoch in Stuttgart hat Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) vom Bund mehr Mittel für die Finanzierung des Nahverkehrs gefordert. Als Gründe nennt sein Ministerium drastische Steigerungen der Energiepreise, der Baupreise und Personalkosten, aber auch weniger Einnahmen, weil durch Corona Fahrgäste wegblieben. Ohne finanzielle Zusagen wolle er einer Nachfolgelösung zum 9-Euro-Ticket im Bund nicht zustimmen.
"Wenn sich jetzt nichts ändert, dann kommen wir in die Situation, dass wir spätestens ab 2023/24 Züge abbestellen müssen", warnte Hermann. Hätte man keinen Ansparpuffer, müsste man jetzt schon Züge abbestellen. Man überlege bereits heute bei Ausschreibungen, ob man das Angebot abends oder am Wochenende ausdünnen müsse.
Ziel der Verdopplung von Fahrgastzahlen gefährdet
Ohne zusätzliche Züge werde das Ziel, die Fahrgstzahlen zu verdoppeln nicht erreicht. Dann helfe auch ein günstiges Ticket niemandem, so der Verkehrsminister. Im Jahr 2021 hat Baden-Württemberg etwas mehr als eine Milliarde Euro an sogenannten Regionalisierungsmitteln bekommen. Davon wurden laut Hermann fast 90 Prozent für die Bestellung von Zügen verwendet. Ab 2022 erwartet sein Ministerium 15 bis 20 Prozent Mehrkosten vor allem wegen dramatisch gestiegener Energiepreise. Die Länder liefen auf ein Defizit von 30 Milliarden Euro bis 2031 zu, warnte Hermann im Landtag. Von den Grünen heißt es, 1,5 Milliarden Euro zusätzlich seien jedes Jahr nötig.
Landkreistag: Günstiges Ticket braucht attraktives Angebot
Die Grünen im Land hatten schon länger betont, dass es nicht sein könne, dass man ein günstiges Ticket als Nachfolger für das 9-Euro-Ticket einführe, die Länder aber wegen fehlenden Geldes Züge abbestellen müssten. Auch der Landkreistag Baden-Württemberg sieht in einem günstigen Nahverkehrsticket nur einen Sinn "wenn es auch alle nutzen können und es also auch in der Fläche ein attraktives ÖPNV-Angebot gibt", sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, Alexis von Komorowski.