Ein Journalist des Freiburger Senders soll in einem Artikel auf die Seite einer verbotenen Vereinigung verlinkt haben. In erster Instanz war die Klage noch abgewiesen worden.
Das Landgericht in Karlsruhe hatte seine Entscheidung mit dem Verweis auf die Pressefreiheit begründet. Das Oberlandesgericht in Stuttgart hob diese Entscheidung aber auf. Denn der Verdacht gegen den Redakteur sei hinreichend, teilte das Oberlandesgericht mit.
Damit kann es in Karlsruhe zum Prozess gegen den Journalisten kommen. Ihm wird vorgeworfen, in einem Artikel vom Juli vergangenen Jahres auf die Archivseiten der verbotenen Internetplattform "linksunten.indymedia" verlinkt zu haben. Damit soll er die Organisation unterstützt haben. Angeklagt ist er wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot.