Im Streit um die Rodung einer Streuobstwiese in Bretten (Kreis Kalrsruhe) durch die Stadt hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe dem Naturschutzbund (NABU) Recht gegeben. Demnach war die schnelle Abholzung von 39 Bäumen so nicht genehmigungsfähig.
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