- Wann kann ich in Rente gehen?
- Kann ich mit 63 in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
- Altersteilzeit ab wann und lohnt sich das?
- Wann muss ich Rente beantragen?
- Wie viel darf man als Rentner dazuverdienen?
- Muss ich von der Rente Steuern zahlen?
- Habe ich Anspruch auf Grundrente?
- Zu wenig Rente - was kann ich beantragen?
Wann kann ich in Rente gehen?
Das hängt davon ab, wann Sie geboren sind und wie viele Jahre Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Mit der vollen Altersrente ohne Abschläge können Sie rechnen, wenn Sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreichen.
Beispiel: Sie sind am 4.3.1962 geboren. Dann liegt für Sie die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 8 Monaten. Sie können daher theoretisch ab dem 01.12.2028 die volle Rente ohne Abschläge beziehen. Ob der Renteneintritt für Sie persönlich schon früher möglich ist und ob Sie mit Einbußen rechnen müssen, steht in Ihrer Renteninformation.
Falls Sie Ihre Renteninformation nicht griffbereit haben, können Sie sich Ihr Renteneintrittsalter sowie die voraussichtliche Höhe der Rentenzahlungen auch vom Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung berechnen lassen.
Sie können auch früher in Rente gehen, also vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze - frühestens allerdings mit 63 Jahren.
Kann ich mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
Nein. Das war nur möglich, als die sogenannte "Rente mit 63" eingeführt wurde. Richtig ist: Wenn Sie mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können Sie bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Sie bekommen dann die "Altersrente für besonders langjährig Versicherte". In welchem Alter das genau für Sie möglich ist, erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Unter welchen Bedingungen kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?
Sie können mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn Sie mindestens 35 Jahre Beitragszahler in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sind. Dann haben Sie Anspruch auf die sogenannte „Altersrente für langjährig Versicherte“. Allerdings bekommen Sie dann aus aus zwei Gründen weniger Geld:
- weil Sie eine kürzere Zeit Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben als vorgesehen und
- weil Sie wegen des früheren Renteneintritts Abschläge von bis zu 14,4 Prozent zahlen müssen.
Die Verluste können Sie zum Teil durch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse ausgleichen. Damit kaufen Sie sich einfach zusätzliche Rentenpunkte dazu, die Sie durch den früheren Renteneintritt verloren haben. Wie viel genau Sie zahlen dürfen, ist individuell unterschiedlich. Das sollten Sie sich unbedingt von der deutschen Rentenversicherung genau ausrechnen lassen.
Altersteilzeit ab wann und lohnt sich das?
Wenn Sie 55 Jahre oder älter sind, können Sie Ihre Arbeit reduzieren und in Altersteilzeit gehen. Das kann sich lohnen, weil Sie dann nur noch die Hälfte arbeiten müssen und zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber bekommen. Zwar wird auch Ihr Gehalt halbiert, gleichzeitig aber um mindestens 20 Prozent aufgestockt. Unterm Strich arbeiten Sie also nur noch 50% Ihrer bisherigen Arbeitszeit, bekommen aber 70% des bisherigen Gehalts.
Außerdem muss der Arbeitgeber mindestens 80 Prozent Ihrer bisherigen Rentenversicherungsbeträge weiterzahlen. Damit sollen die Renteneinbußen abgefedert werden. Doch Achtung: Die 20 Prozent Aufstockung und die zusätzlichen Rentenbeiträge muss der Arbeitgeber nur maximal sechs Jahre zahlen.
Die Altersteilzeit ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Da der Gesetzgeber nur Mindestvorgaben macht, kann es vorkommen, dass Ihr Arbeitgeber diese freiwillig überschreitet. Es gibt Unternehmen, die das Gehalt um mehr als 20 Prozent aufstocken oder auch über einen längeren Zeitraum zahlen als die maximalen sechs Jahre. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzeiten bzw. Prozentzahlen dürfen nur nicht unterschritten werden.
Wann muss ich Rente beantragen?
Den Antrag sollten Sie etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn stellen. Das können Sie online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung machen. Allerdings sollten Sie sich unbedingt vorher beraten lassen, da eine Beantragung zum falschen Zeitpunkt Verluste für die gesamte Rentenzeit nach sich ziehen kann.
Wie viel darf man als Rentner dazuverdienen?
Wer eine gesetzliche Altersrente erhält, darf in unbegrenzter Höhe dazuverdienen, ohne dass die Rentenzahlungen gekürzt werden. Das gilt auch für Frührentner*innen. Rente und Einkünfte müssen allerdings beide versteuert werden.
Zum anderen können Beschäftigte trotz Erreichen ihrer Regelaltersgrenze einfach später in Rente gehen und dafür dann Rentenzuschläge kassieren.
Wenn Sie als Rentner*in steuerfrei hinzuverdienen möchten, kommt für Sie vielleicht ein Minijob in Frage. Damit dürfen Sie bis zu 538 Euro monatlich verdienen. Sie müssen auf dieses Einkommen keine Abgaben zahlen, weil es nicht nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Muss ich von der Rente Steuern zahlen?
Bis zum Grundfreibetrag bleibt die Rente steuerfrei und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Für alle, die darüber liegen, gilt ein anderer Rentenfreibetrag. Ab 2025 liegt dieser für Neurentner bei 16,5 Prozent. Das heißt umgekehrt, dass 83,5 Prozent der Rente versteuert werden müssen.
Der Freibetrag für Neurentner soll bis zum Jahr 2058 jährlich um einen halben Prozentpunkt sinken. Alle, die danach in Rente gehen und über dem Grundfreibetrag liegen, müssen sie komplett versteuern.
Rentner*innen müssen nicht nur Steuern, sondern auch Abgaben für Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen. Allerdings gelten für sie besondere Regeln.
Habe ich Anspruch auf Grundrente?
Die Grundrente ist ein Zuschlag, den Sie zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Altersrente erhalten. Diese Zahlung ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht, die im Laufe ihres Arbeitslebens deutlich weniger als der Durchschnitt verdient haben und daher voraussichtlich von ihrer Rente nicht leben können. Bezieher bekommen außerdem Freibeträge bei der Grundsicherung, beim Wohngeld und bei anderen Leistungen vom Amt eingeräumt.
Einen Antrag auf Grundrente müssen Sie nicht stellen. Ob Sie für die Grundrente berechtigt sind, prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch und informiert Sie dann.
Zu wenig Rente - was kann ich beantragen?
Wenn Sie von Ihrer gesetzlichen Altersrente nicht leben können bzw. von Altersarmut bedroht sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
- Wenn die Gesundheit es zulässt, können Sie parallel zur Altersrente weiter arbeiten. Das kann sich jetzt auch für Frührentner*innen lohnen, denn für die Rente ab 63 gibt es seit 2023 keine Zuverdienstgrenzen mehr.
- Sie können Ihre Rente durch den Zuverdienst in einem Minijob aufstocken. Da dieses Einkommen nicht sozialversicherungspflichtig ist, müssen Sie keine Abgaben zahlen.
- Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, können Sie beim Sozialamt Grundsicherung beantragen.
- Auch Wohngeld können Sie als Sozialleistung beantragen. Allerdings können Sie nicht gleichzeitig Grundsicherung und Wohngeld beziehen – es geht nur eins von beiden.
- Wenn die Heizkosten zu hoch sind, können Sie als Rentner*in beim Sozialamt einen Antrag auf Heizkostenbeihilfe stellen.
- Es gibt auch Vereine, die Rentner*innen in Geldnot unterstützen. Eventuell helfen auch Wohlfahrtsverbände wie zum Beispiel die Caritas bei Geldsorgen.